Gewerbliche Berufe

Wir können mehr als Verwaltung! Im Video zeigen wir Dir drei von vielen Ausbildungsberufen bei der Stadt Viersen . 

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Gärtner*in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Allgemeines

Bei der Tätigkeit als Gärtner*in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau werden Außenanlagen, vor allem Grünanlagen aller Art, gebaut und gepflegt. Ganze Landschaften werden durch das fachgerechte Anpflanzen von Bäumen, Stauden, Büschen, Blumen und Rasenflächen gestaltet. Dies reicht von Parks über Spiel- und Sportplätze bis hin zu Verkehrsinseln und Begrünungen in Fußgängerzonen und an Verkehrswegen.

Zudem pflastern sie die Plätze und Wege der jeweiligen Anlagen, bauen Treppen und Trockenmauern. Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben der Gärtner*innen, Dächer und Fassaden zu begrünen, historische Gartenanlagen zu pflegen, Biotope anzulegen und zu erhalten.

Damit tragen sie erheblich zum Umwelt- und Naturschutz bei und gestalten zugleich das optische Erscheinungsbild der Stadt mit.

Weitere Infos zum Ausbildungsberuf gibt es hier.

Einstellungstermin

01. August

Ausbildungsdauer

3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Mindestens ein guter erweiterter erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss 10A) oder höher
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlich durch den Hausarzt oder die Hausärztin nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Rhein-Maas-Berufskolleg (Schiefbahner Straße 4, 47877 Willich)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung vor der Landwirtschaftskammer NRW

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung II – Stadtgrün und Forsten

Überbetriebliche Ausbildung

Bildungszentrum DEULA Rheinland (Krefelder Weg 41, 47906 Kempen)

Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck (Münsterstraße 62, 41867 Münster)

Ausbilder

Herr Kulmann (Garten- und Landschaftsbau-Meister)

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahr1.218,26 €
2. Ausbildungsjahr1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr1.314,02 €

Zzgl. 13,29 € vermögenswirksame Leistungen und Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nach der Ausbildung

Die Eingruppierung als Beschäftigte*r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 3.042,04 €.

Werker*in der Fachrichtung Garten und Landschaftsbau

Allgemeines

Die Ausbildung zum*zur Werker*in im Garten- und Landschaftsbau ist eine Ausbildung für Menschen mit Behinderung.

Dieses durch ein fachärztliches, psychiatrisches oder schulpsychologisches Gutachten festgestellte Handicap lässt es nicht zu, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufzunehmen.

Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an dem Ausbildungsberuf des Gärtners oder der Gärtnerin.

Sie erlernen wie Rasen, Bäume, Sträucher und Stauden fachgerecht angepflanzt werden. Gleichzeitig erlernen sie, die Natur in der Stadt zu pflegen und zu erhalten. Hierzu gehört auch das Pflastern der Wege und Plätze in den jeweiligen Anlagen, Bauen von Treppen, Trockenmauern und Teichen.

Dabei wird den Auszubildenden der fachgerechte Umgang mit Beton, Naturstein und anderen Materialien vermittelt. Weitere Inhalte betreffen u.a. Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Einstellungstermin

01. August

Ausbildungsdauer

3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Eignungsuntersuchung durch das Reha-Team der zuständigen Agentur für Arbeit (zum Nachweis, dass eine Ausbildung nur im Rahmen einer Regelung nach § 66 BBiG erfolgen kann)
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlich durch den Hausarzt oder die Hausärztin nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Rhein-Maas-Berufskolleg (Schiefbahner Straße 4, 47877 Willich)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung vor der Landwirtschaftskammer NRW

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung II – Stadtgrün und Forsten

Überbetriebliche Ausbildung

Bildungszentrum DEULA Rheinland (Krefelder Weg 41, 47906 Kempen)

Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck (Münsterstraße 62-68, 48167 Münster)

Ausbilder

Herr Kulmann (Garten- und Landschaftsbau-Meister)

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahr1.218,26 €
2. Ausbildungsjahr1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr1.314,02 €

Zzgl. 13,29 € vermögenswirksame Leistungen und Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nach der Ausbildung

Die Eingruppierung als Beschäftigte*r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 5 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.928,99 €.

Straßenbauer*in

Allgemeines

Straßenbauer*innen stellen den Unterbau und Belag von Plätzen, Wegen und Straßen her. Des Weiteren halten sie die Verkehrswege instand. Sie bauen Haupt- und Nebenstraßen, Geh- und Fahrradwege sowie Fußgängerzonen. Nach dem Abstecken der Baustelle beginnen sie mit den Erdarbeiten: Es müssen Bodenmassen gelöst, transportiert, verdichtet und planiert werden. Dazu setzen die Straßenbauer*innen Walzen, Raupen und Bagger ein. Anschließend bringen sie auf dem verdichteten Untergrund als Unterbau eine Schotterschicht auf. Auf diese kommen weitere Gesteinsgemische und erst darüber eine Beton- und Asphaltdichte als Fahrbahn. Ebenfalls zuständig sind sie für Pflasterarbeiten, Randbefestigungen, usw. Neben dem Neubau gehören auch Instandhaltungsarbeiten an Straßen und Wegen zu ihrem Aufgabengebiet. 

Weitere Infos zum Ausbildungsberuf gibt es hier.

Einstellungstermin

01.  August

Ausbildungsdauer

3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Mindestens ein guter erweiterter erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss 10A) oder höher
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlich durch den Hausarzt oder die Hausärztin nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Rhein-Maas-Berufskolleg (Kleinbahnstraße 61, 47906 Kempen)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer Düsseldorf.

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen

Überbetriebliche Ausbildung

Bildungszentrum des Baugewerbes Krefeld (Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld)

Ausbilder

Herr Berger (Straßenbaumeister)

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahr1.218,26 €
2. Ausbildungsjahr1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr1.314,02 €

Zzgl. 13,29 € vermögenswirksame Leistungen und Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nach der Ausbildung

Die Eingruppierung als Beschäftigte*r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 3.042,04 €.

KFZ-Mechatroniker*in

Allgemeines

Kraftfahrzeugmechatroniker*innen mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik warten Nutzfahrzeuge aller Art. Sie setzen diese instand und rüsten sie bei Bedarf mit Aufbauten, Zusatzsystemen, Sonderausstattungen und Anhängern aus. Darüber hinaus prüfen und diagnostizieren sie deren komplexe fahrzeugtechnische Systeme. Sie testen zum Beispiel die Beleuchtung, führen Fahrwerksvermessungen durch, prüfen die Befestigungspunkte von An- oder Aufbauten und kontrollieren bewegliche Einrichtungen wie Greifarme oder Feuerwehrleitern.

Mithilfe elektronischer Mess- bzw. Diagnosegeräte prüfen sie Bremsanlagen, Antriebsaggregate, Motormanagement- oder Fahrerassistenzsysteme. Sie schmieren Teile, tauschen defekte Bauteile aus, beheben Schäden an der Karosserie und wechseln Schmierstoffe, Brems- und Hydraulikflüssigkeiten.

Weitere Infos zum Ausbildungsberuf gibt es hier.

Einstellungstermin

01. August

Ausbildungsdauer

3 Jahre und 6 Monate mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss (ehemals Fachoberschulreife)
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlich durch den Hausarzt oder die Hausärztin nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Rhein-Maas-Berufskolleg (Kleinbahnstraße 61, 47906 Kempen)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer Düsseldorf.

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen 

Überbetriebliche Ausbildung

Haus des Handwerks (Pescherstraße 115-117, 41065 Mönchengladbach)

Ausbilder

Herr Kämmer (Kraftfahrzeugmeister)

Herr Schloten (Kraftfahrzeugmeister)

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahr1.218,26 €
2. Ausbildungsjahr1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr1.314,02 €
4. Ausbildungsjahr1.377,59 €

Zzgl. 13,29 € vermögenswirksame Leistungen und Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nach der Ausbildung

Die Eingruppierung als Beschäftigte*r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 3.042,04 €.

Forstwirt*in

Allgemeines

Die Tätigkeit unserer Forstwirt*innen besteht darin, den Waldbestand zu erhalten und zu pflegen. Forstwirt*innen gewinnen Saatgut, ziehen in Baumschulen Bäume heran, forsten Flächen auf und bearbeiten den Waldboden. Sie halten die Waldbestände instand, indem sie zum Beispiel Gras und Wildkraut ausschneiden und die Schädlinge in den Wäldern bekämpfen. Darüber hinaus fällen sie Bäume, transportieren, sortieren und lagern das Holz. 

Zu den wichtigsten Aufgaben unserer Forstwirt*innen gehört vor allem auch die Walderneuerung sowie Wald- bzw. Naturschutz und Landschaftspflege. Das heißt Pflanzen setzen, Pflege der Naturverjüngung, Maßnahmen gegen Waldschädlinge und die Pflege von Waldrändern. Zudem bauen und un­terhalten sie Waldwege und Erholungseinrichtungen.

Weitere Infos zum Ausbildungsberuf gibt es hier.

Einstellungstermin

01. August

Ausbildungsdauer

3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Erweiterter erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss 10A)
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlich durch den Hausarzt oder die Hausärztin nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Elly-Heuss-Knapp-Schule des Berufskollegs der Stadt Düsseldorf (Siegburger Straße 173, 40591 Düsseldorf)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung vor der Landwirtschaftskammer NRW.

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung II – Stadtgrün und Forsten

Überbetriebliche Ausbildung

Waldarbeitsschule Neheim-Hüsten(Alter Holzweg 93, 59755 Arnsberg)

Ausbilder

Herr Hexels (Forstwirtschaftsmeister)

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahr1.218,26 €
2. Ausbildungsjahr1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr1.314,02 €

Zzgl. 13,29 € vermögenswirksame Leistungen und Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nach der Ausbildung

Die Eingruppierung als Beschäftigte*r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 3.042,04 €.