Klärschlammbeseitigungsgebühren (Abwassergebühren)

Die Gebühren für die Klärschlammbeseitigung werden nach der festgestellten Menge des übernommenen Klärschlamms berechnet. Zur Abfuhrmenge gehört auch das Spülwasser, das für das Absaugen erforderlich ist. Die Menge des übernommenen Klärschlamms wird an der Messeinrichtung des Fahrzeuges ermittelt.

Für die Klärschlammabfuhr vereinbart der/die Gebührenpflichtige einen Termin mit der hierzu beauftragten Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG (Disposition Fäkalabfuhr, Tel. 02161 6092705). Die Klärschlammabfuhr wird auf Grundlage der Menge des abgefahrenen Klärschlamms über einen Abwassergebührenbescheid abgerechnet.

Gebührenpflicht

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer*innen angeschlossener Grundstücke. Den Eigentümer*innen sind dinglich Berechtigte (z. B. bei Nießbrauchrecht) gleichgestellt. Ist ein Erbbaurecht bestellt, tritt der/die Erbbauberechtigte an die Stelle der Eigentümer*innen. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner*innen (§ 8 Abs. 1 der Abwassergebührensatzung der Stadt Viersen).

Zahlungsverkehr

Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt durch die NEW Viersen GmbH. Daher sind die Gebühren bitte unter Angabe des Vertragskontos und der Rechnungsnummer auf eine der folgenden Bankverbindungen der NEW Viersen GmbH zu überweisen:

Sparkasse Krefeld

IBAN:  DE09 3205 0000 0059 3103 42
BIC:    SPKRDE33XXX

Volksbank Viersen eG

IBAN:  DE09 3146 0290 0300 2550 19
BIC:    GENODED1VSN

Auf folgender Internetseite der NEW Viersen GmbH kann ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet oder eine Bankverbindung zur Erstattung von Guthaben mitgeteilt werden:

NEW Viersen GmbH

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