Denkmalschutz und Denkmalpflege

Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege sind Aufgaben von Verfassungsrang und obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. 

Inhaltlich bezeichnen die Begriffe Denkmalschutz und Denkmalpflege denselben Gegenstand, jedoch unter verschiedenen Gesichtspunkten.

Denkmalschutz

Unter Denkmalschutz werden alle Maßnahmen zur Sicherung von Denkmälern vom förmlichen Unterschutzstellungsverfahren bis hin zur Abwehr von Gefahren verstanden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um hoheitliche Maßnahmen, die gegebenenfalls auch ohne Zustimmung der Betroffenen durchgeführt werden können.

Denkmalpflege

Die Denkmalpflege hingegen beinhaltet vorwiegend Maßnahmen ohne Eingriffscharakter. Im Vordergrund stehen hier beispielsweise die Erforschung der Kulturdenkmäler aber auch die Beratung und Unterstützung der jeweiligen Denkmaleigentümer bei allen behördlichen Vorgängen (unter anderem bei Erlaubnis- oder Zuschussanträgen oder bei Anträgen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und ähnliches).

Aufgaben des Denkmalschutzes / der Denkmalpflege

Die Stadt Viersen ist als Untere Denkmalbehörde für alle ihr nach dem Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben im Rahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig. Ihre Entscheidungen trifft die Untere Denkmalbehörde in enger Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Denkmalfachamt beim Landschaftsverband Rheinland.

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