Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Das ist der Kerngedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits seit 2009 auch in Deutschland gültig ist. Die Behinderung findet dadurch statt, dass Umwelt und Gesellschaft nicht oder nicht ausreichend auf Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eingestellt sind.
Es gilt daher, vorhandene Barrieren abzubauen und jeder Person die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dazu ist neben zahlreichen Einrichtungen und Angeboten in Viersen, die diesen Gedanken unterstützen die Stadtgesellschaft als Ganzes gefragt.
Behindertenbeauftragter der Stadt Viersen
Der kommunale Behindertenbeauftragte setzt sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung ein. Er berät und unterstützt die Stadtverwaltung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen oder Auswirkungen auf ihre gesellschaftliche Teilhabe haben, wie bei der barrierefreien Gestaltung von Straßen, Plätzen, Gebäuden oder ähnliches.
Dazu pflegt er den Informationsaustausch zwischen ihnen und ihren Vereinen, Verbänden, Hilfs- und Beratungsanbietern sowie den Ämtern der Stadtverwaltung.
Der Behindertenbeauftragte nimmt Hinweise und Anregungen entgegen, um vorhandene Barrieren abzubauen und ist Wegweiser zu den örtlichen Beratungs- und Leistungsangeboten.
Behindertenbeauftragter der Stadt Viersen:
Bernd Ehren-Etzkorn
Königsallee 30
41747 Viersen
Telefon: 02162 101 763
E-Mail: behindertenbeauftragter@viersen.de
Arbeitskreis für Behindertenfragen
Der Arbeitskreis besteht aus Vertretungen sozialer Einrichtungen für die Belange der Menschen mit Behinderung sowie Vertretungen von Selbsthilfegruppen.
Die Treffen sind öffentlich und in der Regel dienstags ab 18 Uhr.
- Der Arbeitskreis wird bei der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben durch die Geschäftsführung der Kreisgruppe im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) unterstützt.
- Der Arbeitskreis berät und unterstützt Verwaltung und Politik in der Stadt Viersen mit seinem Sachverstand. Seit Gründung des Arbeitskreises sind mit seiner Unterstützung zahlreiche öffentliche Gebäude behindertengerecht neu gebaut bzw. umgebaut worden.
- Der Arbeitskreis bespricht aktuelle Fragen aus der Sozialpolitik in der Stadt Viersen. Hierzu ist der Arbeitskreis durch zwei „sachkundige Einwohner“ im Ausschuss für Soziales und Gesundheit im Rat der Stadt Viersen vertreten. Diese Personen (inklusive zwei Stellvertreter) werden jeweils nach den Kommunalwahlen aus dem Arbeitskreis heraus gewählt.
- Der Arbeitskreis ist federführend bei dem jährlich im Mai stattfindenden Gleichstellungstag nach Art. 3 des Grundgesetzes. Unter großer Einbindung der Presse geht der Arbeitskreis an diesem Tag an die Öffentlichkeit.
Kontakt:
Barbara Shahbaz
(im Auftrag für den Arbeitskreis für Behindertenfragen)
41747 Viersen
Telefon: 02162 15043
E-Mail: viersen@paritaet-nrw.org
shahbaz@paritaet-nrw.org
Schwerbehindertenausweis
Den Schwerbehindertenausweis erhalten Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Einen Schwerbehindertenausweis kann man beim Versorgungsamt beantragen.
Für die Stadt Viersen ist das Versorgungsamt Mönchengladbach zuständig.
Die Antragsformulare sind auch bei der Stadtverwaltung Viersen im Service-Center erhältlich.
Adresse und Kontaktinformationen des Versorgungsamts Mönchengladbach:
Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen
Fliethstraße 86-88
41050 Mönchengladbach
Telefon: 02161 25 0
E-Mail: schwerbehindertenrecht@moenchengladbach.de
- Link zur Internetseite des Versorgungsamts Mönchengladbach mit Ansprechpartnern:
https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/recht-soziales-jugend-gesundheit-verbraucherschutz-dezernat-v/fachbereich-soziales-und-wohnen-50/versorgungsamt-fuer-die-stadt-moenchengladbach-und-den-kreis-viersen/der-schwerbehinderten-ausweis
- Link zur Internetseite der Aktion Mensch mit ausführlichen Informationen zum Schwerbehindertenausweis:
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis
Parken in Viersen für Menschen mit Behinderung
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen („blauer“ Parkausweis)
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen („oranger“ Parkausweis)
Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr
Hier finden Sie eine Liste der in der Stadt Viersen ausgewiesenen Parkplätze für Menschen mit Behinderungen. Behindertenparkplätze in Parkhäusern und auf Großparkplätzen sind nicht aufgeführt.
Eventuelle zeitliche Beschränkungen sind hier nicht angegeben. Die Hausnummern geben den ungefähren Standort an und können auch gegenüber dem betreffenden Parkplatz liegen.
Für die Benutzung der Parkplätze ist der Besitz eines entsprechenden Parkausweises, der im Kraftfahrzeug gut sichtbar ausliegen sollte, erforderlich.
Viersen
Dülkener Straße/Amtsgericht
Parkplatz Stadthaus
Hildegardisweg
Parkplatz Kreisverwaltung
Parkplatz Petersplatz
Lindenstraße 23
Hauptstraße 95
Remigiusstraße 1
Hermann Hülser Platz
Poststraße 1
Gerberstraße/Kleingärten
Hauptstr. 95 gegenüber dem Parkplatz der evangelischen Kirche
Heimbachstraße 12
Gereonsplatz
Konrad-Adenauer-Ring 6
Bahnhof Parkplatz Rückseite
Bahnhofsvorplatz
Süchtelner Straße 6
Remigiusplatz
Dülken
Kreuzherrenstraße/Kirche
Parkplatz Ransberg
Moselstraße/Pfarrzentrum
Parkplatz Moselstraße
Parkplatz Neumarkt
Parkplatz Peterboroughplatz
Parkplatz Melchersstiege
Turmstraße/Rathaus
Marktstraße 9
Bahnhof Parkplatz Rückseite
Süchteln
Parkplatz Westring
Hochstraße 51
Parkplatz Ostring
Tönisvorster Straße/Krankenhaus
Parkplatz Tönisvorster Straße
St. Floriansplatz
Düsseldorfer Straße 28
Kontakt
- Bernd Ehren-Etzkorn 02162 101 763behindertenbeauftragter@viersen.de