Leben mit Behinderung

Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, sind nicht von vornherein behindert.
Die Behinderung findet dadurch statt, dass ihre Umwelt und ihre Mitmenschen nicht auf sie eingestellt sind.

Diese Sichtweise ist ein Kerngedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 auch in Deutschland gültig ist.

Diesen Gedanken unterstützen in Viersen zahlreiche Einrichtungen und Angebote, um Hindernisse und Barrieren zu beseitigen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Arbeitskreis für Behindertenfragen

Der Arbeitskreis besteht aus Vertretungen zahlreicher rechtlich selbständiger Behindertenvereine sowie Vertretungen von Selbsthilfegruppen. 

Die Treffen sind öffentlich und in der Regel dienstags ab 18 Uhr.

  • Der Arbeitskreis wird bei der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben durch die Geschäftsführung der Kreisgruppe im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) unterstützt.
  • Der Arbeitskreis berät und unterstützt Verwaltung und Politik in der Stadt Viersen mit seinem Sachverstand. Seit Gründung des Arbeitskreises sind mit seiner Unterstützung zahlreiche öffentliche Gebäude behindertengerecht neu gebaut bzw. umgebaut worden.
  • Der Arbeitskreis bespricht aktuelle Fragen aus der Sozialpolitik in der Stadt Viersen. Hierzu ist der Arbeitskreis durch zwei „sachkundige Einwohner“ im Ausschuss für Soziales und Gesundheit im Rat der Stadt Viersen vertreten. Diese Personen (inklusive zwei Stellvertreter) werden jeweils nach den Kommunalwahlen aus dem Arbeitskreis heraus gewählt.
  • Der Arbeitskreis ist federführend bei dem jährlich im Mai stattfindenden Gleichstellungstag nach Art. 3 des Grundgesetzes. Unter großer Einbindung der Presse geht der Arbeitskreis an diesem Tag an die Öffentlichkeit.

 

Parkplätze in Viersen für Menschen mit Behinderung

Hier finden Sie eine Liste der in der Stadt Viersen ausgewiesenen Parkplätze für Menschen mit Behinderungen. Behindertenparkplätze in Parkhäusern und auf Großparkplätzen sind nicht aufgeführt.

Eventuelle zeitliche Beschränkungen sind hier nicht angegeben. Die Hausnummern geben den ungefähren Standort an und können auch gegenüber dem betreffenden Parkplatz liegen.
Für die Benutzung der Parkplätze ist der Besitz eines entsprechenden Parkausweises, der im Kraftfahrzeug gut sichtbar ausliegen sollte, erforderlich.

Viersen

Dülkener Straße/Amtsgericht
Parkplatz Stadthaus
Hildegardisweg
Parkplatz Kreisverwaltung
Parkplatz Petersplatz
Lindenstraße 23
Hauptstraße 95
Remigiusstraße 1
Hermann Hülser Platz
Poststraße 1
Gerberstraße/Kleingärten
Hauptstr. 95 gegenüber dem Parkplatz der evangelischen Kirche
Heimbachstraße 12
Gereonsplatz
Konrad-Adenauer-Ring 6
Bahnhof Parkplatz Rückseite
Bahnhofsvorplatz
Süchtelner Straße 6
Remigiusplatz

Dülken

Kreuzherrenstraße/Kirche
Parkplatz Ransberg
Moselstraße/Pfarrzentrum
Parkplatz Moselstraße
Parkplatz Neumarkt
Parkplatz Peterboroughplatz
Parkplatz Melchersstiege
Turmstraße/Rathaus
Marktstraße 9
Bahnhof Parkplatz Rückseite

Süchteln

Parkplatz Westring
Hochstraße 51
Parkplatz Ostring
Tönisvorster Straße/Krankenhaus
Parkplatz Tönisvorster Straße
St. Floriansplatz
Düsseldorfer Straße 28

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