Elternbeiträge

Die Stadt Viersen sowie das Land NRW und die jeweiligen Träger finanzieren die Kitas im Viersener Stadtgebiet. Die Kosten, die daraus entstehen, erfordern einen erheblichen Einsatz von Steuermitteln.

Um Ihre Kinder bestmöglich zu bilden, zu erziehen und zu betreuen benötigen wir auch Ihren Beitrag. Gemäß Satzungen der Stadt Viersen über die Erhebung von Elternbeiträgen erheben wir einkommensabhängige Elternbeiträge (siehe Beitragstabellen am Ende dieser Seite) für folgende Betreuungsangebote:

  • Kindertagespflege
  • Kindertageseinrichtungen
  • Offene Ganztagsschule
  • Schülerbetreuung von 8 bis 13 Uhr
  • Betreuungsmaßnahme „Geld oder Stelle“ 

Zur Feststellung, in welchem Umfang Sie als Eltern diese Beiträge zu leisten haben, benötigen wir von Ihnen zur ersten Festsetzung der Elternbeiträge eine Erklärung zu Ihrem Einkommen sowie alle dazugehörigen Nachweise. Ihr Beitrag wird individuell berechnet und per Bescheid festgesetzt.

Häufig gibt es Fragen zur Berechnung. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail. Vieles lässt sich so einfach klären.

Siehe: Kindertageseinrichtungen und Schülerbetreuungsangebote

Voraussetzungen

Eltern haben Beiträge – entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – zu entrichten. Das hat zur Folge, dass auch die Ferienmonate mit gezahlt werden müssen, da auch in dieser Zeit die Kosten der Kita und Schule, wie z. B. Personalkosten oder Miete, weiter entstehen. Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge besteht solange, wie für das Kind ein Platz in der Kita ein Betreuungsplatz vorgehalten (= reserviert oder tatsächlich genutzt) wird. 

Ohne Angabe der Einkommenshöhe und/oder ohne Vorlage der geforderten Einkommensnachweise, kann der höchste Elternbeitrag festgesetzt werden. Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Die Stadt Viersen ist unabhängig davon berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern regelmäßig zu überprüfen.

Benötigte Unterlagen

  • Verbindliche Erklärung des Elterneinkommens
  • Nachweis über Einkommen

Prozess

Einreichung der Formulare und Anlagen wird anhand der Unterlagen der Elternbeitrag berechnet und festgesetzt. 
Sie erhalten per Post einen Bescheid über die Höhe des zu leistenden Elternbeitrages.

In regelmäßigen Abständen werden die vorläufig festgesetzten Elternbeiträge rückwirkend überprüft. Hierzu werden Sie angeschrieben und aufgefordert entsprechende Einkommensnachweise einzureichen. Maßgeblich für die Überprüfung ist hierbei das Kalenderjahr.
Hieraus können sich, wenn das Einkommen höher war als zunächst angenommen, im Einzelfall hohe Nachzahlungen ergeben.
Bitte teilen Sie uns Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bemessung des Elternbeitrages maßgeblich sind, deshalb immer schnellstmöglich und ungefragt mit.
Dies gilt auch zu Ihren Gunsten, d.h. der Beitrag wird auch nach unten korrigiert, wenn z.B. Ihr Einkommen geringer war, als ursprünglich angenommen.

Kontaktinformationen

Tagespflegepersonen A - Z
Nina Sosnizka        
02162 101 734

Großtagespflegestellen
Tanja Blaschke
02162 101 792