Förderkonzept der Stadt Viersen

Der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahrzehnte verändert unser Miteinander. Das betrifft auch die Träger, die Angebote und Hilfen organisieren. Um sie in ihrer Arbeit und ihrer Entwicklung zu unterstützen, ist eine zeitgemäße Förderung erforderlich. Im Dialog zwischen dem Fachbereich Soziales und Wohnen und den sozialen Akteuren (Organisationen) entstand ein Konzept, das die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen der Stadt neu regelt.

Ziel ist es, die Gelder an transparente und nachvollziehbare Kriterien zu binden. Es sollte nicht mehr nur ein bestimmter Kreis, sondern alle Akteure in Viersen gefördert werden können, die sich für das Gemeinwesen engagieren. Es zeigte sich zudem, dass es verschiedene Förderinstrumente braucht, um die unterschiedlichen Akteure bedarfsgerecht zu unterstützen.

Strukturelle Förderung

Ehrenamtliche Akteure, die unentgeltlich Hilfe, Beratung oder Begegnung für grundsätzlich alle Viersener Einwohnende organisieren, erhalten eine strukturelle Förderung, die ihre Arbeit langfristig sichert.

Flexible Förderung

Diese Mittel können alle sozialen Organisationen beantragen, um neue Ideen umzusetzen. Die Voraussetzung ist, dass bei den Vorhaben konkrete Angebote für Einwohnende und/oder soziale Akteure entwickelt werden. Um eine Förderung zu erhalten, können kurze Beschreibungen der Vorhaben jeweils zum 31. März und zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden.


Im Konzept zur Vergabe von Zuschüssen an zivilgesellschaftliche Akteure sind die Voraussetzungen zur Beantragung von Fördermitteln aufgeführt.

Die Regelungen für eine flexible Förderung sind gesondert im Anhang zu finden und die erforderlichen Informationen zur Beantragung flexibler Fördermittel ebenfalls.

Konzept zur Vergabe von freiwilligen Zuschüssen an zivilgesellschaftliche Akteure in der Fassung vom 15.09.2020

Präambel

Die Gestaltung des Viersener Gemeinwesens gelingt nur mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen Akteuren (Organisationen) und Stadtverwaltung. Das vorliegende Konzept entstand auf Grundlage eines persönlichen Austauschs zwischen einer Vertretung des FB 40 und befragten Institutionen, deren Eigenverantwortlichkeit und Identität wesentlich für ihr Engagement sind. Das Förderkonzept achtet die Vielfalt und bemüht sich um das Austarieren von Tradition, Originalität und Gleichheit. Oberstes Gebot war, keine bislang geförderte Organisation in ihrer Existenz zu gefährden und somit alle Angebote für Viersener Einwohnerinnen und Einwohner zu bewahren. Dazu gehörte ein Ausgleich von ehrenamtlichen und professionellen Organisationen. Die Festlegung von Förderhöhen einzelner Kriterien gründete sich auf dem Dialog mit den Akteuren und folgte im Zweifel wohlwollendem Augenmaß statt statistischer Detailliebe. So können Leistungen gewürdigt und gleichzeitig Anreize für zukünftige Entwicklungen geschaffen werden.

1. Ziele

Das seit Jahrzehnten lediglich punktuell ergänzte und modifizierte Zuschusswesen der Stadt führte zu einer intransparenten und statischen Praxis. Das vorliegende Förderkonzept beinhaltet mehrere Aspekte:,

 

  • Mittelvergabe an nachvollziehbare Kriterien binden
  • Langfristige Planungssicherheit geben
  • Zusammenarbeit, Austausch und gegenseitige Unterstützung anerkennen
  • Bürgerliches Engagement außerhalb bestehender Strukturen fördern
  • Bedarfe von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Organisationen differenzieren
  • Organisationen in ihrer eigenen Entwicklung unterstütze
  • Projektmittelakquise ermöglichen
  • Impulse setzen (gemäß Quartiersansatz nach dem Sozialbericht 2012 und zur Ehrenamtsförderung)

2. Entwicklungsprozess

Das dargestellte Konzept ist ein entscheidender erster Schritt zur erforderlichen Transparenz, um die Verteilung der Haushaltsmittel unter Gerechtigkeitsaspekten diskutieren zu können. Die bezuschussten Organisationen verpflichten sich, an der konzeptionellen Weiterentwicklung mitzuwirken. Eine Mittelbewilligung kann an Auflagen einer "guten Praxis" gebunden sein. Nach fünf Jahren werden die Förderkriterien sowie die vertraglichen Vereinbarungen mit den Akteuren evaluiert und ggfs. entsprechend modifiziert.

Zur Aufnahme weiterer Träger, die bislang keine Mittel erhielten, deren Aktivitäten jedoch förderwürdig sind, wird ein finanzielles Polster festgelegt. Neue Akteure können bis zum 30.06.2021 Zuwendungen beantragen. Je nach Anzahl der Anfragen kann die Mittelbewilligung für die nächsten fünf Jahre unterhalb der Regelförderung liegen. Umgekehrt stehen nicht abgerufene Mittel anderen Akteuren zur Verfügung. Entsprechende Anpassungen der Förderhöhen werden aus Gründen der Planungssicherheit für die bereits bezuschussten Institutionen erst anschließend umgesetzt.So haben alle Akteure Zeit, sich auf eine veränderte Mittelzuweisung einzustellen.

3. Förderarten

Die Förderung differenziert sich nach vornehmlich hauptamtlich organisierten und vornehmlich ehrenamtlichen Akteuren:

3.1 Strukturelle Förderung

Die in Punkt 5 (s.u.) definierten Organisationen erhalten eine gestaffelte, über fünf Jahre festgelegte Förderung mit der Option, sich zusätzlich auf flexible Mittel zu bewerben.

3.2 Flexible Förderung

Die über einen zu bestimmenden Zeitraum zu vergebenen Mittel richten sich vornehmlich an professionelle Akteure, die in der Regel höhere Beträge z.B. zur Eigenanteilsleistung bei der Projektmittelakquise, zur Erweiterung oder zur Profilschärfung ihrer Angebote benötigen.

4. Förderberechtigung

Auf Grundlage der vorhandenen Mittel wird die Förderwürdigkeit von Organisationen und Aktivitäten an folgende Bedingungen geknüpft:

4.1 Die Aktivitäten finden für Viersener Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet statt.

4.2 Die Akteure fallen nicht in die Zuständigkeit anderer Fachbereiche der Stadt. Sie erhalten keine Förderung anderer Fachbereiche oder des örtlichen Sozialhilfeträgers (Kreis Viersen), da Doppelförderungen ausgeschlossen sind.

4.3 Sie erhalten keine Regelfinanzierung des Landes NRW, des Bundes oderaus den Sozialkassen und sind auch nicht an dergestalt finanzierten Akteuren beteiligt.

4.4 Die Bedingungen 4.2 und 4.3 gelten nicht für die flexible Förderung unter Punkt 8, wobei Projekten und Aktivitäten in Kooperation mit strukturell geförderten Organisationen Vorrang gewährt werden soll.

5. Organisationen der strukturellen Förderung

Aufgrund der Organisationsvielfalt werden vier Kategorien mit unterschiedlich gewichteten Kriterien gebildet:

Kategorie 1: Begegnungsstätten

Definition: Organisationen, deren Aktivitäten auf eigene, prinzipiell allen Einwohnerinnen und Einwohnern zugängliche Räumlichkeiten fokussiert sind. Sowohl der Träger als auch seine Angebote müssen ehrenamtlich organisiert (Beschäftigte zur Durchführung von einzelnen Angeboten und zur Nutzbarkeit der Räume sind ausgenommen) und nicht maßgeblich durch dritte Organisationen finanziert sein.

Kategorie 2: Kirchengemeinden (eigene Kategorie)

Voraussetzungen: Die Gemeinden müssen eigene Begegnungsangebote für Ältere unterhalten und Räume für ehrenamtliche und nachbarschaftliche Aktivitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten kostenlos zur Verfügung stellen.

Kategorie 3: Beratungs- und Hilfseinrichtungen

Definition: Organisationen, in denen die Arbeit ehrenamtlich geleistet wird und deren Angebote vornehmlich in speziellen Beratungsleistungen und/oder unmittelbaren Hilfen für einzelne Menschen in Notlagen bestehen.

Kategorie 4: Sonderkategorie

Definition: Organisationen, die keiner der anderen Kategorien angehören, deren Aktivitäten ausschließlich ehrenamtlich geleistet werden (keine Aufwandsentschädigungen - keine Beschäftigtenausnahmen) und Förderkriterien erfüllen.

6. Dokumentation

Um eine zusätzliche und meist unerquickliche Arbeitsbelastung der Engagierten zu vermeiden, orientieren sich Dokumentationspflichten am Rahmen der ohnehin vorliegenden. Nachweise (u.a. Vereinsverwaltung, Nutzungsabsprachen für Räumlichkeiten, Materialien der Öffentlichkeitsarbeit). Darüber hinausgehende Datenerhebungen (z.B. ehrenamtliches Engagement) sollen die Ausnahme bleiben. Die jeweils erforderlichen Daten werden unter Punkt 7 aufgeführt.

7. Kriterien

Grundsätze der strukturellen Förderung

Förderwürdig sind Organisationen, deren Aktivitäten sich unmittelbar auf den Menschen beziehen (z.B. Begegnungsangebote, Informations-/Beratungsangebote, Versorgungs- und Hilfsleistungen). Abstrakte Ziele (z.B. Demokratie, gesellschaftliche Teilhabe, Inklusion) sind keine messbaren Kriterien, die zur Bewertung eines Zuschusses herangezogen werden können. Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten für Menschen zugänglich sein müssen, die nicht in Verbindung zur anbietenden Organisation stehen. Interne Veranstaltungen jedweder Art bleiben bei der Bemessung der Förderhöhe unberücksichtigt (ehrenamtliche Vorstandsarbeit, die die Existenz der Organisationen ermöglicht, wird hingegen zum Engagement gezählt). Außerdem müssen die Akteure ihre Bereitschaft zum Austausch und zur Kooperation mit anderen Akteuren erklären. Eine regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Treffen dokumentiert die Absicht. Werden die Institutionskategorien unterschiedlich betrachtet, gelten innerhalb der Kategorien die gleichen Kriterien. Für die Organisationen der Kategorie 3 soll ein Ausgleich zwischen Gleichbehandlung und wertschätzender Honorierung ihrer speziellen Leistungen gesucht werden.

Kategorie 1: Begegnungsstätten (im Folgenden BS)

Da die Stadt keine eigenen Begegnungsstätten unterhält, ist die Unterstützung der bestehenden Einrichtungen elementar. Die Förderung soll Anreize schaffen, mit anderen Akteuren zu kooperieren, neue Angebote zu entwickeln und weitere Nutzergruppen zu gewinnen. Neben den Gesprächen mit Vertretern der Träger stützen sich die Kriterien für Begegnungsstätten auf das Konzept einer Musteranlaufstelle. Es wurde mit Vertreterinnen und Vertretern von Anlaufstellen bei Arbeitstreffen im Rahmen des "Runden Tischs gegen Einsamkeit" entwickelt.

1.1 Offenheit / Sichtbarkeit

Mit den Schlagworten „Tür auf - Licht an" wurde die Bedeutung hervorgehoben, dass Begegnungsorte eine niedrigschwellig Zugangsmöglichkeit auch dadurch kommunizieren, wenn die Räume für Passanten sichtbar genutzt werden. Mehr offene alsgeschlossene Werktage (mind. 3 Tage) erfüllen ein Kriterium. Präsenzzeiten zur Beratung und zur Vermittlung von Hilfen - wie in professionell agierenden Quartierbüros (z.B. DülkenBüro) - werden zusätzlich honoriert. Zur Offenheit der Angebote gehört ihre Bewerbung, die sowohl Passanten als auch nicht in Verbindung mit der Organisation stehende Menschen erreicht. Ein niedrigschwelliger Zugang erfordert, jedem Angebot eine Ansprechpartnerin bzw.einen Ansprechpartner mit Telefonnummer zuzuordnen (oder zentrale Telefonnummern, wie Sekretariate/Pfarrbüro).Dies kann eine vertragliche Auflage sein.BS, die über Printmedien alle Haushalte eines Stadtteils oder -viertels erreichen,erhalten einen Druckkostenzuschuss.Die Dokumentation erfolgt über die Einsicht ins Programm und über Exemplare des Printmediums.

1.2 Bürgerschaftliches Engagement

Engagementleistungen von mehr als 200 Stunden im Monat sind ein Kriterium. Ebenso, wenn eine Struktur besteht (Rückgratorganisation), die in der Lage ist, viele weitere Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht zur Organisation gehören, für projektbezogenes Engagement einzubinden. Eine Übersicht zu den ehrenamtlichen Leistungen ist von den Organisationen zu führen sowie beispielhaft nachzuweisen, wie die Einbindung projektbezogenen Engagements stattfindet.

1.3 Freie Räume

Wenn die eigenen zu unterhaltenen Räumlichkeiten anderen gemeinnützigen Organisationen (Keine Angebote, die durch Dritte finanziert werden) oder Personen, die sich ehrenamtlich oder nachbarschaftlich für andere engagieren (keine privaten Veranstaltungen), kostenlos zu Verfügung gestellt werden, erhalten BS eine Kostenpauschale, die sie für die hierzu erforderlichen Aufwendungen (Planung, Reinigung, Nebenkosten) entschädigt. Das Kriterium unterscheidet nach der Größe der Räumlichkeiten. Eine Raumnutzung durch externe Personen oder Akteure wird ohnehin schriftlich fixiert.

1.4 Projektentwicklung

Die Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten, an denen mehrere Akteure beteiligt sind, werden insofern anerkannt, wenn die BS der Standort zur Projektdurchführung ist. Dies bedarf keiner weiteren Dokumentation.

1.5 Versorgungsleistungen

Außer Haus, gemeinsam mit anderen essen zu können, wurde im Konzept einer Musteranlaufstelle als wesentlicher Aspekt gesellschaftlicher Teilhabe erachtet. Der Zuschuss richtet sich nach der Häufigkeit des Angebots. Es geht hierbei ausschließlich um warme Hauptgerichte (kein Frühstück, keine Schnittchen). Ein Programmnachweis ist ausreichend. Kategorie 2: Kirchengemeinden (im Folgenden KG). Die mitgliederstärksten Organisationen der Stadtgesellschaft sind Schnittstellenakteure, die u.a. in engem Kontakt zu vielen Akteuren im Spektrum des Vereinswesens und der Brauchtumspflege stehen. Zudem unterhalten insbesondere die katholischen Gemeinden die z.T. letzten Anlaufstellen im unmittelbaren Lebensumfeld vieler Einwohnerinnen und Einwohner. Gemeindearbeit basiert in entscheidendem Maß auf dem Engagement der Mitglieder, weshalb KGs zu den strukturell geförderten Organisationen zählen.

Kategorie 2: Kirchengemeinden (im Folgenden KG)
2.1 Freie Räume

Die KGs stellen bereits zahlreichen Gruppen und gemeinnützigen Organisationen ihre Räumlichkeiten zur Verfügung. Diese Unterstützung von ehrenamtlichem und nachbarschaftlichem Engagement wird anerkannt und gefördert. Es gelten dieselben Regeln wie bei den BS mit der zusätzlichen Ausnahme von größeren Veranstaltungen in Festsälen. Das Kriterium setzt zum einen die bisherigen Angebote in Stunden und zum anderen die Anzahl der Standorte miteinander in Beziehung.

2.2 Netzwerkarbeit und Projektentwicklung

Die regelmäßige Teilnahme sowie die Entwicklung und Umsetzung von Projekten entspricht den Regelungen der BS.

2.3 Öffentlichkeitsarbeit

Pfarr- und Gemeindebriefe erreichen einen großen Teil der Bevölkerung. Sofern auch über Gemeinschaftsangebote von Gemeinde und anderen Akteuren in den Printmedien berichtet würde, wird ein nach Mitgliederzahl unterschiedener Druckkostenzuschuss gewährt.

Kategorie 3: Beratungs- und Hilfseinrichtungen

Die Spezifika der Akteure bringen es mit sich, dass zumeist nur wenige der Kriterien erfüllt werden, die den anderen Kategorien entsprechen. Daher erhalten alle förderberechtigten Organisationen eine Grundfinanzierung. Um der Organisationsvielfalt innerhalb der Kategorie gerecht zu werden, sind einzelne Sondervereinbarungen erforderlich.

3.1 Bürgerschaftliches Engagement

Aufgrund des erheblichen Leistungsspektrums in dieser Kategorie wird das Engagementgestaffelt honoriert. Die Eingruppierung gliedert sich ab 200 Stunden, ab 500 Stunden und ab 1000 Stunden im Monat. Eine Rückgratorganisation zählt zur ersten Gruppe.

3.2 Qualifizierung

Organisationen, die ein System zur Gewinnung und Qualifizierung von Freiwilligen entwickelt haben, erfüllen das Kriterium.

3.3 Projekte, Freie Räume, Versorgungsleistungen

Die Kriterien gelten entsprechend den anderen Kategorien.

3.4 Sondervereinbarungen

Es können Vereinbarungen über die Bezuschussung bestimmter Aktivitäten getroffen werden, die anderen Akteuren zu Gute kommen.

3.5 Unikum

Können Viersener Einwohnerinnen und Einwohner die Beratungs- oder Hilfsleistung nur bei einer einzigen Organisation wahrnehmen, erhält diese einen Bonus von 25 % der Gesamtsumme.

Kategorie 4: Sonderkategorie

Die Förderkriterien für eine Grundfinanzierung sind eine Offenheit der Angebote für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die Einbindung und Beteiligung von Engagierten (Rückgratorganisation) und der Austausch mit anderen Akteuren.

8. Flexible Förderung

Die Mittel können zu bestimmten Fristen beim FB 40 beantragt werden, der die Vorhaben anhand der Richtlinien prüft. Der Geschäftsbereich entscheidet über eine Förderung. Dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird jährlich zum Stand der Vorhaben berichtet. Das Vergabeverfahren der flexiblen Fördermittel wird im Anhang erläutert.

Anhang zum Konzept zur Vergabe von Fördermitteln

Punkt 8: Flexible Förderung

 

1. Förderregeln

1.1 Allgemeines

Es besteht kein Förderanspruch. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf eine Vollfinanzierung. Beantragt ein Akteur (eine Organisation) flexible Mittel zum Bestreiten eines Eigenanteils, kann die Stadt diese auch in Form von Personalstunden bewilligen, sofern das Förderprogramm die Möglichkeit bietet. Folgt auf die Laufzeit eine Verstetigungsphase, dauert diese mindestens zwei Jahre. Anschließend entscheiden die zuständigen Gremien der Stadt über eine Fortsetzung. Dabei sollen intensiv andere Finanzierungsmöglichkeiten durch dritte Förderer geprüft werden.

1.2 Inhalte

Die Förderfähigkeit von Aktivitäten bezieht die durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit angenommenen Handlungsempfehlungen der Sozialberichte 2012 bis 2020 ein. Die Inhalte lassen sich organisatorischen und thematischen Bereichen zuordnen, die unter B) nach priorisierten Schwerpunkten gegliedert sind:

A) Drittmittelprojekte

Dieser Bereich umfasst Aktivitäten, bei denen Projekte in Viersen mit Hilfe von externen Fördermitteln umgesetzt werden können.

B) Kooperationsaktivitäten

Der Bereich gliedert sich nach Aktivitäten, bei denen

  • der Antragsteller / die Antragstellerin eigene Mittel zur Umsetzung einsetzt und diese nachweist,
  • mehrere Akteure eine Idee gemeinsam beantragen und umsetzen,
  • das Ziel ist, Leistungen für andere Akteure zu erbringen (Koordinationsleistungen, CSR, o.ä.).
C) Sozialräumliche Ansätze

Damit werden Aktivitäten bezeichnet, deren Grundlage es ist, sozialräumliche Zusammenhänge zu fokussieren. Es geht zum einen um die Stärkung nachbarschaftlicher Beziehungen zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern, zum anderen um eine verbesserte Kopplung zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und der den Wohnort umgebenden Infrastruktur. Beispielsweise meint dies die Schaffung von Begegnungsorten, Kooperationen mit Quartierbüros, nachbarschaftliche Unterstützung zum Verbleib von hilfebedürftigen Menschen in der eigenen Wohnung, präventive Strukturen gegen Einsamkeit, verständigungsfördernde Maßnahmen zwischen alteingesessenen und zugezogenen Bewohnerinnen und Bewohnern, u.v.m.

D) Empowerment-Förderung

Unter dem Begriff sind Aktivitäten zu verstehen, deren Umsetzung sich vornehmlich an den Ressourcen der Einwohnerinnen und Einwohner orientiert und sie in ihren Befähigungen stärkt. Vorhaben mit älteren Menschen z.B. basieren dabei auf deren Wissen und Qualifikationen. Gefördert werden in diesem Bereich insbesondere gruppenübergreifende Aktivitäten (u.a. intergenerativ, interkulturell).

E) Innovationen

Der Förderbereich bezeichnet Aktivitäten, die keinem der Bereiche zuzuordnen sind, aber deren Potential in der Praxis auszuprobieren eine sozialpolitische Verantwortung darstellt

2. Fördermodalitäten
2.1 Förderhöhe

Pro Antrag und Kalenderjahr liegt die Förderung zwischen mindestens 1.000,- € und höchstens 20.000,- €. Für geringere Förderbeträge stehen in der Regel die von den Quartierbüros verwalteten Stadtteilfonds zur Verfügung.

2.2 Bewilligungstermine

Die Anträge müssen bis zum 31. März und bis zum 30. September eines Jahres vorliegen. Zusagen für Eigenmittel, die zur Beantragung von Projekten bei Fördermittelgebern außerhalb Viersens dienen, sind von der Fristsetzung ausgenommen, da den Akteuren eine kurzfristige Beteiligung an den Verfahren ermöglicht werden muss. Die Zusagen gelten bis zum 31. Oktober. Entscheidet der Projektförderer erst danach, muss geprüft werden, ob eine städtische Förderung im nächsten Jahr erfolgen kann.

2.3 Ausschüttung

Zum ersten Termin stehen höchstens 2/3 der freien Mittel zur Verfügung. Die Ausschüttung von 1/3 und gegebenenfalls nicht abgerufenen Mitteln erfolgt zum zweiten Termin.

2.4 Laufzeiten

Die Laufzeit, in der die beantragten Aktivitäten vorbereitet und umgesetzt werden, beträgt bis zu zwei Jahre, in begründeten Fällen auch drei Jahre. Es kann sich eine Verstetigungsphase anschließen, die die Ergebnisse sichert und bis zur Konzeptevaluation am 31.12.2025 andauern kann.

2.5 Teilbeträge

Bei einer Beantragung sind die Gesamtkosten in Personal- und Sachmittel aufzuschlüsseln. Aus der Summe ergibt sich ein Bereitstellungsbetrag (Overhead), der addiert wird. Während der Laufzeit sind dies 25% der Summe aus Personal- und Sachkosten. In der Verstetigungsphase reduziert sich der Bereitstellungsbetrag auf maximal 10%.

2.6 Freie Mittel nach Bewilligungsterminen

Sind nach dem 30. September (bzw. dem 31. Oktober) noch flexible Mittel vorhanden, dienen sie dem Ausbau und der Pflege von Infrastruktur. Förderfähig sind Anschaffungen insbesondere im Hinblick auf eine Digitalisierung der Akteure. Im Weiteren sind denkbar: Erneuerung von Ausstattungen (z.B. Küchen), Renovierungen, Material zur Öffentlichkeitsarbeit (Schaukästen oder Beschilderung), Gerätschaften für Angebote, o.ä.

Das Verfahren zum Ausbau und der Pflege von Infrastruktur:

  1. Die Akteure können jederzeit die Absicht einer Anschaffung anzeigen. Sie werden nach dem 30. September informiert, ob noch freie Mittel für das Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
  2. Sie werden spätestens nach dem 31. Oktober informiert, falls Zusagen für die Eigenanteile von projektbeantragenden Akteuren gegeben wurden.
  3. Die Antragstellung kann ab dem 1. Oktober bzw. ab dem 1. November bis zum 30. November erfolgen. Die Mittel dürfen erst nach der Bewilligung und müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres verausgabt werden.
  4. Als Nachweise sind Quittungen bis zum 31. Juli des Folgejahres vorzulegen und nicht verausgabte Mittel zurückzuzahlen.
3. Förderwürdigkeit
3.1 Aktivitäten

Ziele müssen konkrete Handlungen beschreiben. Die Aktivitäten führen zum Aufbau von Angeboten oder Diensten, die von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Akteuren in Anspruch genommen werden können. Nicht förderwürdig sind abstrakte Prozesse (z.B. Inklusion oder Demokratie) oder eine bestimmte Methodik (z.B. Stadtteilkonferenzen) als Zielsetzung.

3.2 Transparenz

Bei den Aktivitäten muss es sich um eine Erweiterung der Angebotspalette handeln. Nur so ist ein Förderbedarf öffentlich nachzuvollziehen. Es muss sich eine Abgrenzung zur bisherigen Arbeit eindeutig erkennen lassen. Dies kann durch ein Thema sein, das der Akteur bislang nicht bearbeitet hat oder durch die Hinwendung zu einem neuen Schwerpunkt in einem bestehenden Arbeitsfeld. Denn damit können Personal- und Sachmittel vom Akteur auf konkrete Arbeitsschritte hin geplant und transparent aufgezeigt werden.

4. Dokumentation
4.1 Evaluation

Die erforderlichen Daten zur Evaluation orientieren sich an den angestrebten Ergebnissen. Zahlen und Belege ergeben sich somit aus den Leistungen, die das Ziel der Aktivitäten sind. Als Dokumentation dienen solche Daten, die im Prozess der Umsetzung entstehen und lediglich zusammengetragen werden müssen. Das Dokumentationsmaterial muss bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres vorliegen. Ein Evaluationsgespräch wird anschließend bis zum 15. März terminiert.Sollte eine Evaluation in Verbindung zu Personalentscheidungen stehen, kann sie in gegenseitiger Absprache vorgezogen werden.

4.2 Nachweise

Neben den zu vereinbarenden zielsetzungsrelevanten Daten ist bei veranschlagten Personalkosten nachzuweisen, dass bei qualifizierten Tätigkeiten mindestens der entsprechende Tariflohn, bei unqualifizierten mindestens 12,50 € pro Stunde gezahlt wurde. Sofern sich eine Verstetigung an die Laufzeit anschließen soll, müssen die Gelingensfaktoren benannt werden, die dies ermöglichen sollen. Sie dienen auch zur Erörterung einer alternativen Finanzierung.

4.3 Folgen

In der Umsetzung von Aktivitäten, die eine bestimmte Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder anderweitig beteiligten Personen als Ziel definiert, können bei einer Übererfüllung während der Laufzeit oder Verstetigungsphase die Mittel um bis zu 25% erhöht werden. Dies stellt sicher, dass ein Erfolg über den Erwartungen nicht zum Nachteil wird. Bei Nichterfüllung der anvisierten Zahlen findet während der Laufzeit keine Kürzung statt. Verfehlen die Aktivitäten die Ziele jedoch umfassend, endet die Förderung vollständig. Es ist zu erörtern, ob eine erfolgreiche Umsetzung noch in Aussicht steht und es sich womöglich um Verzögerungen durch Umstände handelt, die nicht vom Akteur zu verantworten sind.

Informationen zum Antrag auf Vergabe von Fördermitteln

Antrag auf eine flexible Förderung

  • Institution
  • Anschrift
  • Ansprechpartner /-in
  • Kontaktdaten

1. Vorhaben (max. 600 Zeichen)

  • Was ist die Idee?
  • Welches Angebot steht am Ende der Laufzeit?
  • Wo soll das Vorhaben umgesetzt werden (in Viersen/ in einem Stadtteil/ in einem Stadtviertel)?
  • Welche Inhalte hat das Vorhaben (gemäß Anhang Flexible Fördermittel unter dem Punkt 1.2)

2. Ziele (max. 600 Zeichen)

  • Was wird mit dem Angebot verfolgt?
  • Welchen Gewinn hat das Vorhaben?

3. Laufzeit (max. 300 Zeichen)

  • Wie lange dauert die Umsetzung?
  • Welche Schritte sind geplant (in Stichworten)?

4. Zielgruppen (max. 300 Zeichen)

  • Welche Personengruppen sollen erreicht werden?
  • Für wen wird etwas angeboten (Personengruppen oder Organisationen)?

5. Kooperationspartner

  • Gibt es Partner bei der Umsetzung (bitte Kontaktdaten und Ansprechpartner*in angeben)?
  • Welche Akteure sollen im Verlauf beteiligt werden?

6. Kostenschätzung

  • Auflistung Gesamtkosten (Personalstunden und Sachmittel)
  • Gibt es weitere Geldgeber (Kooperationspartner, Projektgelder)?
  • Welcher Zuschuss wird benötigt (Teil- oder Vollfinanzierung)?
  • Ggfs. Auflistung Eigenleistungen (u.a. ehrenamtliche Leistungen)

(Ein detaillierter Kostenplan wird erst nach der Beantragung durch den FB 40 angefragt.)

Fragen zu den Fördermöglichkeiten beantwortet:

Dr. Christian Giardina
02162 / 101 452

Anträge per E-Mail:
gemeinwesenarbeit@viersen.de

Postalische Anträge:
Stadt Viersen FB 40
Bahnhofstraße 23-29

41747 Viersen