„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Umsetzung dieses Verfassungsgebots ist nach der Gemeindeordnung auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden.
Die Stadt Viersen setzt sich dafür ein, die Gleichberechtigung vor Ort zu verwirklichen. Dabei erfordert die gesellschaftliche Entwicklung einen permanenten Anpassungsprozess der Gleichstellungsarbeit.
Die Gleichstellungsbeauftrage ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Beschäftigten bei Einstellungen oder Beförderungen sowie als Beraterin der Verwaltung tätig. Außerhalb der Stadtverwaltung wirkt sie an allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung Ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Sie kann an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen.
Zu den Arbeitsschwerpunkten der Gleichstellungsstelle gehören:
- Gleichstellung in der Arbeitswelt
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
- Eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft
- Abbau von Benachteiligungen von Mädchen und Frauen und Wahrung Ihrer Interessen
- Geschlechtergerechte Stadtentwicklungsplanung
- Häusliche Gewalt
- Schwangerschaftskonflikte
- Trennung/Scheidung
- Kulturelles/Öffentlichkeitsarbeit
- Viersener Frauenforum
- Vorträge, Veranstaltungen, Informationsbroschüren, Publikationen
- Minijobs u.v.m.
Informationen, Hilfe und Unterstützung erhalten Sie hier:
Gleichstellungsbeauftragte: Swantje Day, 02162 101 226
E-Mail: Swantje.Day@viersen.de
Stellv. Gleichstellungsbeauftragte: Diana Welters, 02162 101 6570
E-Mail: Diana.Welters@viersen.de
Oder gleichstellung@viersen.de
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.