Fachbereich 63 der Stadt Viersen
Der Fachbereich 63 - Bauordnung - unterstützt und berät die Bauherren bei ihren Bauvorhaben.
Je nach der Lage des Bauprojektes sind nicht immer alle individuellen Wünsche möglich. Die maßgeblichen Regelungen zur grundsätzlichen ergeben sich aus dem Baugesetzbuch sowie aus den städtischen Bauleitplänen und Satzungen.
Die Bauaufsicht der Stadt Viersen übernimmt eine wichtige Rolle im Bauwesen und hat zahlreiche Aufgaben, die sicherstellen, dass Bauprojekte den geltenden Bauvorschriften, Normen und Gesetzen entsprechen.
Aufgaben der Bauaufsicht
Genehmigung von Bauvorhaben
Überprüfung der Bauanträge auf Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Vorschriften. Dies umfasst die Prüfung der Bauzeichnungen, Baubeschreibung und anderer eingereichter Unterlagen.
Beratung
Unterstützung von Bauherren, Architekten und Ingenieuren in Fragen der Bauplanung und -durchführung, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Überwachung von Bauvorhaben
Durchführung von Baustellenkontrollen, um die Übereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit der Baugenehmigung und den technischen Vorschriften sicherzustellen.
Erteilung von Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
Denkmalschutz
Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden, um den Erhalt und Schutz denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen zu gewährleisten.
Eingreifen bei illegalen Bauarbeiten
Ergreifen von Maßnahmen gegen ungenehmigte Bauvorhaben, einschließlich der Anordnung von Baustopps und der Durchführung von Rückbauverfügungen.
Bauabnahme
Durchführung von Schlussabnahmen, um festzustellen, ob ein Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung und den geltenden Vorschriften fertiggestellt wurde.
Bearbeitung von Widersprüchen und Ausnahmegenehmigungen
Prüfung und Entscheidung über Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen sowie die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften.
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit
Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften auf Baustellen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.
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Kontakt
- Fachbereich 63 - Bauordnung 02162 101 321