Bauen und Bauberatung

Fachbereich 63 der Stadt Viersen

Der Fachbereich 63 - Bauordnung - unterstützt und berät die Bauherren bei ihren Bauvorhaben.

Je nach der Lage des Bauprojektes sind nicht immer alle individuellen Wünsche möglich. Die maßgeblichen Regelungen zur grundsätzlichen ergeben sich aus dem Baugesetzbuch sowie aus den städtischen Bauleitplänen und Satzungen.
Die Bauaufsicht der Stadt Viersen übernimmt eine wichtige Rolle im Bauwesen und hat zahlreiche Aufgaben, die sicherstellen, dass Bauprojekte den geltenden Bauvorschriften, Normen und Gesetzen entsprechen.

Aufgaben der Bauaufsicht

Genehmigung von Bauvorhaben

Überprüfung der Bauanträge auf Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Vorschriften. Dies umfasst die Prüfung der Bauzeichnungen, Baubeschreibung und anderer eingereichter Unterlagen.

Beratung

Unterstützung von Bauherren, Architekten und Ingenieuren in Fragen der Bauplanung und -durchführung, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Überwachung von Bauvorhaben

Durchführung von Baustellenkontrollen, um die Übereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit der Baugenehmigung und den technischen Vorschriften sicherzustellen.

Erteilung von Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
 

Denkmalschutz

Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden, um den Erhalt und Schutz denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen zu gewährleisten.
 

Eingreifen bei illegalen Bauarbeiten

Ergreifen von Maßnahmen gegen ungenehmigte Bauvorhaben, einschließlich der Anordnung von Baustopps und der Durchführung von Rückbauverfügungen.

Bauabnahme

Durchführung von Schlussabnahmen, um festzustellen, ob ein Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung und den geltenden Vorschriften fertiggestellt wurde.

Bearbeitung von Widersprüchen und Ausnahmegenehmigungen

Prüfung und Entscheidung über Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen sowie die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften.

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit

Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften auf Baustellen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.

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