Sofortprogramm Innenstadt

Förderprogramm

 

Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren

Deine Vision für ein lebendiges Viersen!

Wer ein leerstehendes Ladenlokal in der Viersener Innenstadt besitzt oder mieten will, kann Unterstützung aus einem Förderprogramm der Stadt Viersen und des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Die Fördermittel aus dem „Verfügungsfonds Anmietung“ des Landes NRW stehen für die Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale zur Verfügung.

Das Förderprogramm soll Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, über einen Zeitraum von zwei Jahren neue Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt zu etablieren. Gefördert wird die Anmietung durch die Stadt in Verbindung mit einer Weitervermietung zu einer stark reduzierten Miete. 

Welche besonderen Voraussetzungen hat der „Verfügungsfonds Anmietungen“ ?

  • Förderfähig ist eine Mietfläche bis zu 300 Quadratmeter
  • Die Kaltmiete muss mindestens um 30 Prozent verringert werden. Die Stadt schließt den Mietvertrag.
  • Die Stadt vermietet die Fläche weiter. Die Miete wird gegenüber der Altmiete um 80 Prozent verringert.
  • Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2026. Die Vermietung soll über diesen Termin hinaus fortgesetzt werden.
  • Die Kosten für den Umbau des Ladenlokals können bis zu 50 Prozent bezuschusst werden. Die Umbaukosten müssen mindestens 5000 Euro betragen. Obergrenze für die Förderung sind 15.000 Euro.
  • Das Ladenlokal muss innerhalb des Fördergebietes der Stadt Viersen liegen.

Weitergehende Informationen zur Förderung
 

  • Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ wird die Anmietung von Ladenlokalen in der Viersener Innenstadt bis Ende 2026 unterstützt. Angesprochen sind Gründungen und expandierende Unternehmen, die ein Ladenlokal für förderfähige Nutzungen anmieten möchten. Gefördert wird ausschließlich die monatliche Miete (netto/kalt). Wichtig: Es darf noch kein Mietvertrag für die Immobilie abgeschlossen sein. 

  • Wer ist förderfähig?

Gefördert werden können Neu- und Erstgründungen sowie Expansionen. Umzüge bestehender Unternehmen sind nicht förderfähig

  • Welche Nutzungen sind förderfähig?

Die zukünftigen Nutzungen sollen möglichst frequenzbringend und nachhaltig sein. Beispiele sind Beispiel Einzelhandel aller Art, Startups, Gastronomie, kulturwirtschaftliche Nutzungen, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr. Der Fokus liegt auf nachhaltigen Geschäftsmodellen, die einen hohen Mehrwert für die Besuchenden bieten. Nicht förderfähig sind bereits in der Innenstadt vorhandene Nutzungen oder solche, die die Gesundheit der Menschen in der Stadt beeinträchtigen können

  • Wie lange läuft die Förderung?

Die Förderung ist nach Unterzeichnung des Mietvertrags auf höchstens zwei Jahre befristet. Danach muss das geförderte Unternehmen einen neuen, eigenständigen Mietvertrag für die Immobilie abschließen. Zudem ist die Förderung auf das angemietete Objekt beschränkt. Ein Umzug in ein anderes Ladenlokal würde die Förderung demnach beenden.

  • Wie können Interessierte in den Genuss der Förderung kommen?

Wenn Sie von der attraktiven Förderung profitieren möchten und sich für ein leerstehendes Ladenlokal interessieren, nehmen Sie ganz einfach Kontakt zum Citymanagement der Stadt Viersen auf. Unten auf der Seite finden Sie unsere Kontaktdaten sowie einen Bewerbungsbogen für das Förderprogramm – gerne können Sie diesen ausfüllen und uns zusenden (citymanagement@viersen.de). Sofern die Geschäftsidee den Förderbedingungen entspricht und eine Förderung bewilligt wird, kann anschließend ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen werden. Vertragsparteien sind die Eigentümerseite, die Stadt Viersen und Sie. 

  • Wo gibt es weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen? 

Das Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ wurde im April 2023 als Nachfolge-Förderprogramm vom Land NRW aufgelegt. Der Stadt Viersen stehen daraus Fördermittel für das Handlungsfeld „Verfügungsfonds Anmietung“ zur Verfügung.

Für weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes NRW klicken Sie bitte hier: www.mhkbg.nrw 



Rechenbeispiel für eine Anmietung im Rahmen dieses Förderprogramms

Kaltmiete pro Monat (Altmiete) eines Ladenlokals: 1000 Euro
Anmietung des Ladenlokals durch die Stadt zu einer um 30 Prozent reduzierten Miete: 700 Euro
Untervermietung an Dritte: 200 Euro (zuzüglich Nebenkosten)

Die Stadt Viersen mietet das jeweilige Ladenlokal zu einer um 30 Prozent reduzierten Miete (Kaltmiete) an. Die Untervermietung an Dritte erfolgt zu nur 20 Prozent der Altmiete. In diesem Beispiel beträgt die monatliche Kaltmiete für das Ladenlokal für die neue Nutzung demnach nur 200 Euro.

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