Die Bildungslandschaft in Viersen lässt keine Wünsche übrig. Über das Stadtgebiet der Stadt Viersen sind alle Schulformen verteilt. Von der Grundschule bis zum Gymnasium steht den jungen Menschen in unserer Stadt die reine schulische Ausbildung zur Verfügung. Die schulische Berufsausbildung kann im Berufskolleg in Dülken ebenfalls bestritten werden.
Einen Überblick über das Angebot der städtischen Grundschulen bietet die Einschulungsbroschüre. Sie können diese unten mit einem Klick als barrierefreies PDF-Dokument herunterladen.
Außerschulische Weiterbildungen bietet die Kreisvolkshochschule an einem ihrer Standorte in Viersen an.
Die nächsten Fachhochschulen befinden sich in Venlo und Mönchengladbach. Im Umfeld befinden sich auch die Universitäten Düsseldorf, Köln und Aachen.
Anmeldung an der Grundschule
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Die Eltern der Kinder, die schulpflichtig werden, erhalten nach den Sommerferien eine Aufforderung von der Schulverwaltung, ihre Kinder für eine Bekenntnis- oder Gemeinschaftsgrundschule anzumelden. Sie erhalten einen Anmeldevordruck, auf dem die gewünschte Grundschule zu kennzeichnen ist.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem o.g. Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. In diesem Fall erhalten die Eltern keine Aufforderung zur Anmeldung. Die Anträge können nur persönlich in der gewünschten Grundschule gestellt werden.
Zurückstellung
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Anmeldung an einer weiterführenden Schule
Gegen Ende des 1. Halbjahres veröffentlicht die Schulverwaltung die Anmeldetermine der weiterführenden Schulen. Von den Grundschulen wird den Eltern ein Anmeldeschein ausgehändigt, der bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule abzugeben ist.
Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der betreffenden Schule.
Schülerbetreuung
Es gibt verschiedene Formen der Schülerbetreuung an Grundschulen als auch in der Sekundarstufe I.
Dauer der Schulpflicht
Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre. Sie wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt.
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden.
Schulbücher
Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule mit, welche Schulbücher im Unterricht eingesetzt werden. Ein Teil der Schulbücher wird von der Stadt Viersen beschafft und den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt.
Die Höhe des Eigenanteils, den die Eltern für den Kauf der Schulbücher in einem Schuljahr aufwenden müssen, ist im Schulgesetz festgelegt.
Der Eigenanteil beträgt je nach Schulform:
in der Grundschule | 16,00 Euro |
in den Klassen 5 bis 10 der Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie in den Gymnasien | 34,00 Euro |
in den Förderschulen (je nach Art der Förderschule) | zwischen 16,00 Euro und 34,00 Euro |
Auskünfte zur Schulbuchbeschaffung erhalten Sie auch in der jeweiligen Schule.
Schülerunfallversicherung
Bei der Schülerunfallversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten.
Der Versicherungsschutz umfaßt sowohl Schul-, als auch Schulwegeunfälle und setzt z.B. bei Ausflügen, Wettkämpfen o.ä. grundsätzlich eine Teilnahme an einer genehmigten Schulveranstaltung voraus.
Die Kosten für die Unfallversicherung werden von den Ländern und Gemeinden getragen.