§ 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.
Unter Ortsrecht versteht man also das von den Gemeinden - hier von der Stadt Viersen - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit. Hierzu zählen insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Verwaltung
Allgemeine Verwaltung
2. Finanzverwaltung
Finanzverwaltung
3. Rechts- Sicherheits- und Ordnungsverwaltung
Rechts- Sicherheits- und Ordnungsverwaltung
4. Schul- und Kulturverwaltung
Schul- und Kulturverwaltung
5. Sozial- und Gesundheitsverwaltung
Sozial- und Gesundheitsverwaltung
6. Bauverwaltung
Bauverwaltung
7. Verwaltung für öffentliche Einrichtungen
Verwaltung für öffentliche Einrichtungen
Kontakt
- Oliver Maaßen ratsangelegenheiten@viersen.de