Ortsrecht der Stadt Viersen

§ 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

Unter Ortsrecht versteht man also das von den Gemeinden - hier von der Stadt Viersen - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit. Hierzu zählen insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.

 

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