§ 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.
Unter Ortsrecht versteht man also das von den Gemeinden - hier von der Stadt Viersen - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit. Hierzu zählen insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Verwaltung
Finanzverwaltung
Rechts- Sicherheits- und Ordnungsverwaltung
Schul- und Kulturverwaltung
Sozial- und Gesundheitsverwaltung
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Verwaltung für öffentliche Einrichtungen
Kontakt
- Oliver Maaßen ratsangelegenheiten@viersen.de