Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist ein Fachdienst des Jugendamtes. Die Aufgabe ist es, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) im gesamten Strafverfahren zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen.

Wird ein Verfahren eingeleitet, so wird die JuHiS darüber in Kenntnis gesetzt. Daraufhin werden die Jugendlichen (mit den Erziehungsberechtigten) zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch werden Themen wie folgt besprochen:

  • Ablauf und Folgen des bevorstehenden Strafverfahrens
  • Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
  • Erhebung der persönlichen Lebensumstände und des bisherigen Werdegangs zur Erstellung einer Sozialanamnese und Prognose
  • Teilnahme der JuHiS an der Gerichtsverhandlung, um die persönlichen Lebensumstände und die Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden einzubringen und im Falle einer Verurteilung eine erzieherisch sinnvolle Sanktion vorzuschlagen
  • Aufklärung über und Weitervermittlung an verschiedene Beratungsangebote (Drogenberatungsstelle, Jugendberufshilfe oder ähnliches)


Weitere Aufgaben der JuHiS sind:

  • Besprechung der Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Hinwirkung auf eine Einstellung des Verfahrens
  • Vermittlung und Überwachung der gerichtlichen Weisungen/Auflagen (z.B. Sozialstunden, Sozialer Trainingskurs)
  • Vermittlung der Auflagen in Ordnungswidrigkeitsverfahren (z.B. Sozialstunden) 
  • Begleitung bei einer etwaigen Inhaftierung und Besprechung von Haftalternativen


Wichtig: Die JuHiS ist kein Rechtsbeistand und auch keine Ermittlungsbehörde. Für die JuHiS steht der Erziehungsgedanke und die Vermeidung weiterer Straftaten im Vordergrund.