Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein in der Förderung von Kindern und richtet sich vorwiegend an Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr.
Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familiennahe und individuelle Betreuung aus. Sie findet im Haushalt oder in anderen privaten Räumen der qualifizierten Tagespflegepersonen statt und bietet einen überschaubaren und geschützten Rahmen für die Förderung Ihres Kindes, ganz nach dessen individuellen Bedürfnissen. Es können maximal fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden.
Eine weitere Form der Kindertagespflege ist die Großtagespflege. Hier betreuen zwei bis maximal drei Tagespflegepersonen insgesamt bis zu neun Kinder.
Der Förderauftrag der Kindertagespflegeperson umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.
Durch regelmäßige Beratung, Begleitung und Qualifizierung durch die Fachberatungen des Jugendamtes der Stadt Viersen in der Kindertagespflege wird den Familien Professionalität sowie kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Angebotes garantiert.
Weiterführende Informationen
Weitere Fragen zur Kindertagespflege beantworten Ihnen die Mitarbeitenden des Jugendamtes gerne in einem persönlichen Gespräch.
Vereinbaren Sie einfach Ihren persönlichen Beratungstermin.
Kontaktinformationen
Anschrift
Tönisvorster Str. 24
41749 Viersen
E-Mail
tagespflege@viersen.de
FAQ
Wer hat Anspruch auf Kindertagespflege?
Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Wie erfolgt die Anmeldung bei einer Kindertagespflegeperson?
Eine Bedarfsanzeige für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes für Ihr Kind muss spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn schriftlich bei der Fachberatung der Kindertagespflege erfolgen.
Für eine telefonische Erstberatung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberatung.
Das entsprechende Formular zur Bedarfsmeldung finden Sie unten.
Eine Vermittlung findet nur statt, wenn die Betreuung mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst und voraussichtlich länger als drei Monate in Anspruch genommen wird.
Wie finde ich eine Kindertagespflegestelle?
Eine Übersicht der Betreuungsangebote in der Kindertagespflege in Viersen finden Sie unter Downloads am Ende dieser Seite.
Gerne können Sie sich über die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze informieren und vorab Kontakt zu den Kindertagespflegepersonen aufnehmen.
Was kostet ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege?
Für die Betreuung in der Kindertagespflege erhebt die Stadt Viersen einen monatlichen Kostenbeitrag. Die Höhe des Kostenbeitrages ist abhängig von der Höhe Ihres Bruttoeinkommens und der ausgewählten Betreuungsstunden(siehe Beitragstabellen am Ende dieser Seite).
Kosten für die Ernährung des Kindes und für Pflegemittel müssen von den Eltern direkt an die Kindertagespflegeperson entrichtet werden.