Am Sonntag, 14. September 2025 werden Kommunalwahlen stattfinden.
Gewählt werden der Kreistag, die Landrätin oder der Landrat des Kreises Viersen, der Rat der Stadt Viersen und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Stadt Viersen.
Eventuelle Stichwahlen finden am 28. September 2025 statt.
Sie finden auf dieser Seite weitergehende Informationen.
Wahldienststelle
Die Wahldienststelle für die Kommunalwahlen öffnet erst einige Wochen vor dem Wahltermin. Genauere Informationen folgen.
Die aktuell bestehende Wahldienststelle kümmert sich ausschließlich um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Für Anfragen zu Wahlvorschlägen, Unterstützungsunterschriften und ähnlichen Themen rund um die Kommunalwahlen können Sie sich jetzt schon an die Mitarbeitenden des Wahlamtes im Stadthaus, Rathausmarkt 1, Zimmer 356 und 301, wenden. Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Monika Evers | 02162 101-242 | wahldienststelle@viersen.de |
Leon Berlin | 02162 101-129 | wahldienststelle@viersen.de |
Sina Grethe | 02162 101-1392 | wahldienststelle@viersen.de |
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind deutsche Staatsangehörige und Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
- die am Wahltermin mindestens 16 Jahre alt sind
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Viersen ihren Hauptwohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann in der Stadt Viersen nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Viersen eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein hat.
Wählbarkeit, Wahlvorschläge und vieles mehr
Weitere Informationen rund um Wählbarkeit, Wahlvorschläge, Unterstützungsunterschriften und mehr erhalten Sie
- für die Wahl des Rates der Stadt Viersen und die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in den Bekanntmachungen im Amtsblatt des Kreises Viersen vom 9. Januar 2025 unter den Eintragsnummern 22/2025 und 23/2025. Auskünfte erhalten Sie auch bei den unter „Wahldienststelle“ aufgeführten Mitarbeitenden.
- für die Wahl des Kreistages und der Landrätin oder des Landrats beim Kreis Viersen.
Für die Anforderungen von amtlichen Vordrucken wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Wahlamtes.