Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 werden Bundestagswahlen stattfinden.

Sie finden auf dieser Seite weitergehende Informationen.

Briefwahl

Sie können jederzeit die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 anfordern.

Briefwahlunterlagen anfordern

Wir können die Briefwahlunterlagen erst versenden, wenn die gedruckten Stimmzettel vorliegen. Voraussichtlich wird der Versand am 10. Februar 2025 beginnen. 

Falls Sie hier die Briefwahlunterlagen bereits angefordert haben, müssen Sie die Unterlagen nicht erneut anfordern, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten. 

Der kurze Zeitraum zwischen Versand der Unterlagen an Sie und dem Wahltermin ist eine Folge der knappen gesetzlichen Fristen bei der vorgezogenen Wahl. 

Bitte schicken Sie die Unterlagen so schnell wie möglich an uns zurück. 

Wahlbriefe, die am Wahltag um 18 Uhr nicht bei uns angekommen sind, werden nicht berücksichtigt. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie lange Ihr Brief auf dem Postweg braucht. 

Sie können die Briefwahlunterlagen jederzeit in einen der städtischen Briefkästen an den Rathäusern in Viersen, Dülken und Süchteln sowie am Dorv-Laden in Boisheim einwerfen. Diese Kästen werden täglich geleert. Achtung: Letzte Leerung am 23. Februar um 12 Uhr. 

Hinweis:  Noch können Sie Ihre Stimme nicht in der Wahldienststelle abgeben. Die „Briefwahl vor Ort“ ist erst möglich, wenn die gedruckten Stimmzettel bei uns angekommen sind. Informationen dazu finden Sie dann auf dieser Seite. 

Rückfragen richten Sie bitte an die Wahldienststelle.

Wahldienststelle

Öffnungszeiten 

Die Wahldienststelle im Stadthaus, Rathausmarkt 1, Zimmer 100, ist geöffnet:

Wochentaggeöffnet vongeöffnet bis
Montag bis Donnerstag08:00 Uhr16:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr13:00 Uhr
Samstag und Sonntaggeschlossen


Telefon 02162 101-6857, E-Mail wahldienststelle@viersen.de 

Rufbereitschaft am 18. und 19. Januar 2025 jeweils von 9:30 bis 13:30 Uhr unter 02162 101-6857. Verlängerte Öffnung am 20. Januar bis 18 Uhr. Ausschließlich für Prüfung von Unterstützerunterschriften und Wählbarkeitsbescheinigungen.

Im Februar 2025 bieten wir erweiterte Öffnungszeiten an.

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind deutsche Staatsangehörige, 

  • die am Wahltermin mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann demnach in der Stadt Viersen nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Viersen eingetragen ist oder einen Wahlschein für den „Wahlkreis 110 Viersen“ innehat.

Wählbarkeitsbescheinigung

Wenn Sie bei der Bundestagswahl kandidieren möchten, können Sie bei uns Ihre Wählbarkeitsbescheinigung beantragen. Diese erhalten Sie, wenn Sie Ihren gemeldeten Hauptwohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Viersen haben und die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen.

Antrag stellen

Sie können Ihre Wählbarkeitsbescheinigung per Mail über wahldienststelle@viersen.de oder telefonisch unter 02162 101-6857 beantragen. 

Die Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung ist kostenlos. Wenn Sie die Bescheinigung selbst abholen wollen, rufen wir Sie an, um einen Termin zu vereinbaren. Wollen Sie die Bescheinigung per Post erhalten, vergessen Sie bitte nicht, uns eine Anschrift dafür zu nennen. 

Wählbarkeitsbescheinigung für eine andere Person beantragen

Kontaktieren Sie uns bitte per Mail über wahldienststelle@viersen.de oder telefonisch unter 02162 101-6857. Wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Wahlrechtsbescheinigung für Unterstützungsunterschriften

Parteien, Wählergruppen, sonstige politische Vereinigungen sowie Einzelkandidat*innen, die nicht als etabliert gelten, müssen Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen sammeln, wenn sie in Deutschland bei Wahlen kandidieren möchten. Das Wahlrecht der unterschreibenden Personen müssen Sie von der zuständigen Behörde bescheinigen lassen. Wir sind für die Prüfung aller Unterstützungsunterschriften von Personen zuständig, die in der Stadt Viersen ihre Hauptwohnung oder ihren ständigen Aufenthalt haben.

Wie Sie die Unterschriften einreichen sowie die benötigte Anzahl an Unterstützungsunterschriften, die Fristen und Voraussetzungen je Wahlereignis, erfahren Sie auf dieser Seite. Aktuell können Sie Unterstützungsunterschriften für folgende Wahlereignisse zur Prüfung bei uns einreichen: 

  • Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025
  • Landeslisten für die Bundestagswahl 2025

Bitte beachten Sie: Sie dürfen Unterstützungsunterschriften erst sammeln, wenn die Kandidierenden in einer Aufstellungsversammlung für die Wahlvorschläge aufgestellt wurden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Gruppierung als etabliert gilt, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Formblätter für Unterstützungsunterschriften 

Formblätter für die Unterstützungsunterschriften der Viersener Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl stellt der Kreis Viersen aus. 

Formblätter für Unterstützungsunterschriften für die Landeslisten zur Bundestagswahl stellt die Landeswahlleitung aus. 

 

Einreichung zur Prüfung

Sie können die Unterstützungsunterschriften sowohl postalisch als auch persönlich bei uns einreichen. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Abgabe telefonisch (02162 101-6857) oder per Mail über wahldienststelle@viersen.de einen Termin. Gerne senden wir die geprüften Unterstützungsunterschriften für Landeslisten kostenlos an die entsprechende Partei zurück. Teilen Sie uns hierzu bitte die Anschrift mit.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Leistung einer Unterstützungsunterschrift

  • Die Unterstützungsunterschriften sind auf den Formblättern einzeln und handschriftlich zu leisten.
  • Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag einer Art unterstützen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Person nur die Reserveliste einer Partei oder Wählergruppe unterstützen kann und nicht mehrere Reservelisten verschiedener Parteien.
  • Die unterzeichnende Person muss zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt sein.

Für die Bescheinigung des Wahlrechts benötigen wir weder Ausweis noch Vollmacht der unterzeichnenden Personen.

 

Frist zur Einreichung je Wahl

Sie können Wahlvorschläge zur Bundestagswahl inklusive Unterstützungsunterschriften bis zum 34. Tag vor der vorgezogenen Bundestagswahl, also bis zum 20. Januar 2025, 18 Uhr, einreichen.

Viersener Kreiswahlvorschläge und die dazugehörigen Unterstützungsunterschriften müssen Sie beim Kreis Viersen einreichen. Landeslisten und die dazugehörigen Unterstützungsunterschriften müssen Sie bei der Landeswahlleitung einreichen. 

 

Weitere Informationen

Für genauere Informationen zu den benötigten Unterstützungsunterschriften für Landeslisten wenden Sie sich bitte an die Landeswahlleitung.

Für genauere Informationen zu den benötigten Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge wenden Sie sich bitte an den Kreis Viersen.

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag nur teilnehmen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche die, keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Weitere Informationen, sowie entsprechende Formulare, erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Die ausgefüllten Formulare können Sie per E-Mail an wahldienststelle@viersen.de oder postalisch an die nachstehende Adresse senden.

Stadt Viersen
– Wahldienststelle –
Rathausmarkt 1
41747 Viersen

 

Bei Rückfragen steht Ihnen die Wahldienststelle der Stadt Viersen gerne via E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

Kontakt: wahldienststelle@viersen.de oder 02162 101-6857