Bundestagswahl 2025

Voraussichtlich am 23. Februar 2025 werden Bundestagswahlen stattfinden.

Sie finden auf dieser Seite weitergehende Informationen.

Wahlhelfende gesucht

Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

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                   Wahlhelfendenportal

Auf Grund der voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindenden vorgezogenen Bundestagswahl sucht die Stadt Viersen in kurzer Zeit mehr als 600 Wahlhelfende in 50 Urnenwahllokalen und 25 Briefwahlvorständen für die Wahlhandlung und die im Anschluss stattfindende Auszählung. 

Helfen können alle Personen, 

  • die auch zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind, also
  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Interessierte Wahlhelfende können sich gerne mit der Wahldienststelle der Stadt Viersen in Verbindung setzten. Die Meldung kann über drei verschiedene Wege erfolgen. Der einfachste und komfortabelste Weg ist via „Wahlhelferportal“. Weitere mögliche Wege sind via E-Mail an wahldienststelle@viersen.de oder per Telefon 02162 101-6857.

Die Aufwandsentschädigung, die die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfenden erhalten, variiert nach Wahlart (Urnen- und Briefwahl) und nach Funktion. So erhält beispielsweise ein Beisitzender im Urnenwahllokal 50 Euro und in der Briefwahl 40 Euro. Die Wahlvorstehenden, die im Wahlvorstand die Verantwortung für die Wahlhandlung und Auszählung der Stimmzettel tragen, erhalten 90 Euro in der Urnen- und 60 Euro in der Briefwahl.

Die Stadt Viersen ist bei dieser besonderen Herausforderung intensiv auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen und freut sich über jede Rückmeldung. Gerne werden nach Möglichkeit Ihre Wünsche bezüglich des Einsatzortes oder der Zusammensetzung des Wahlvorstandes berücksichtigt.

Wahldienststelle

Öffnungszeiten 

Die Wahldienststelle im Stadthaus, Rathausmarkt 1, Zimmer 100, ist geöffnet:

Wochentaggeöffnet vongeöffnet bis
Montag bis Donnerstag08:00 Uhr16:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr13:00 Uhr
Samstag und Sonntaggeschlossen


Im Februar 2025 bieten wir erweiterte Öffnungszeiten an.

 

Feiertage

Ausschließlich für die Überprüfung von Unterstützungsunterschriften und die Beantragung von Wählbarkeitsbescheinigungen erreichen Sie die Wahldienststelle:

Taggeöffnet von geöffnet bis
21.12.202409:30  Uhr13:30 Uhr
23.12.202409:30 Uhr13:30 Uhr
27.12.202409:30 Uhr13:30 Uhr
30.12.202409:30 Uhr13:30 Uhr
02.01.202508:00 Uhr16:00 Uhr
03.01.202509:30 Uhr13:30 Uhr

 

Rufbereitschaft

An folgenden Tagen ist die Wahldienststelle nicht besetzt. Allerdings sind Mitarbeitende der Wahldienststelle unter der 02162 101–6857 erreichbar und kommen bei Bedarf zum Stadthaus.

TagRufbereitschaft von Rufbereitschaft bis
24.12.202409:30 Uhr13:30 Uhr
25.12.202409:30 Uhr13:30 Uhr
26.12.202409:30 Uhr13:30 Uhr
28.12.202409:30 Uhr13:30 Uhr
31.12.202409:30 Uhr13:30 Uhr
01.01.202509:30 Uhr13:30 Uhr

 

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind deutsche Staatsangehörige, 

  • die am Wahltermin mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann demnach in der Stadt Viersen nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Viersen eingetragen ist oder einen Wahlschein für den „Wahlkreis 110 Viersen“ innehat.

Wählbarkeitsbescheinigung

Wenn Sie bei der Bundestagswahl kandidieren möchten, können Sie bei uns Ihre Wählbarkeitsbescheinigung beantragen. Diese erhalten Sie, wenn Sie Ihren gemeldeten Hauptwohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Viersen haben und die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen.

Antrag stellen

Sie können Ihre Wählbarkeitsbescheinigung per Mail über wahldienststelle@viersen.de oder telefonisch unter 02162 101-6857 beantragen. 

Die Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung ist kostenlos. Wenn Sie die Bescheinigung selbst abholen wollen, rufen wir Sie an, um einen Termin zu vereinbaren. Wollen Sie die Bescheinigung per Post erhalten, vergessen Sie bitte nicht, uns eine Anschrift dafür zu nennen. 

Wählbarkeitsbescheinigung für eine andere Person beantragen

Kontaktieren Sie uns bitte per Mail über wahldienststelle@viersen.de oder telefonisch unter 02162 101-6857. Wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Wahlrechtsbescheinigung für Unterstützungsunterschriften

Parteien, Wählergruppen, sonstige politische Vereinigungen sowie Einzelkandidat*innen, die nicht als etabliert gelten, müssen Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen sammeln, wenn sie in Deutschland bei Wahlen kandidieren möchten. Das Wahlrecht der unterschreibenden Personen müssen Sie von der zuständigen Behörde bescheinigen lassen. Wir sind für die Prüfung aller Unterstützungsunterschriften von Personen zuständig, die in der Stadt Viersen ihre Hauptwohnung oder ihren ständigen Aufenthalt haben.

Wie Sie die Unterschriften einreichen sowie die benötigte Anzahl an Unterstützungsunterschriften, die Fristen und Voraussetzungen je Wahlereignis, erfahren Sie auf dieser Seite. Aktuell können Sie Unterstützungsunterschriften für folgende Wahlereignisse zur Prüfung bei uns einreichen: 

  • Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025
  • Landeslisten für die Bundestagswahl 2025

Bitte beachten Sie: Sie dürfen Unterstützungsunterschriften erst sammeln, wenn die Kandidierenden in einer Aufstellungsversammlung für die Wahlvorschläge aufgestellt wurden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Gruppierung als etabliert gilt, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Formblätter für Unterstützungsunterschriften 

Formblätter für die Unterstützungsunterschriften der Viersener Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl stellt der Kreis Viersen aus. 

Formblätter für Unterstützungsunterschriften für die Landeslisten zur Bundestagswahl stellt die Landeswahlleitung aus. 

 

Einreichung zur Prüfung

Sie können die Unterstützungsunterschriften sowohl postalisch als auch persönlich bei uns einreichen. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Abgabe telefonisch (02162 101-6857) oder per Mail über wahldienststelle@viersen.de einen Termin. Gerne senden wir die geprüften Unterstützungsunterschriften für Landeslisten kostenlos an die entsprechende Partei zurück. Teilen Sie uns hierzu bitte die Anschrift mit.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Leistung einer Unterstützungsunterschrift

  • Die Unterstützungsunterschriften sind auf den Formblättern einzeln und handschriftlich zu leisten.
  • Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag einer Art unterstützen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Person nur die Reserveliste einer Partei oder Wählergruppe unterstützen kann und nicht mehrere Reservelisten verschiedener Parteien.
  • Die unterzeichnende Person muss zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt sein.

Für die Bescheinigung des Wahlrechts benötigen wir weder Ausweis noch Vollmacht der unterzeichnenden Personen.

 

Frist zur Einreichung je Wahl

Sie können Wahlvorschläge zur Bundestagswahl inklusive Unterstützungsunterschriften bis zum 34. Tag vor der vorgezogenen Bundestagswahl, also bis zum 20. Januar 2025, 18 Uhr, einreichen.

Viersener Kreiswahlvorschläge und die dazugehörigen Unterstützungsunterschriften müssen Sie beim Kreis Viersen einreichen. Landeslisten und die dazugehörigen Unterstützungsunterschriften müssen Sie bei der Landeswahlleitung einreichen. 

 

Weitere Informationen

Für genauere Informationen zu den benötigten Unterstützungsunterschriften für Landeslisten wenden Sie sich bitte an die Landeswahlleitung.

Für genauere Informationen zu den benötigten Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge wenden Sie sich bitte an den Kreis Viersen.

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag nur teilnehmen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche die, keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Weitere Informationen, sowie entsprechende Formulare, erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Die ausgefüllten Formulare können Sie per E-Mail an wahldienststelle@viersen.de oder postalisch an die nachstehende Adresse senden.

Stadt Viersen
– Wahldienststelle –
Rathausmarkt 1
41747 Viersen

 

Bei Rückfragen steht Ihnen die Wahldienststelle der Stadt Viersen gerne via E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

Kontakt: wahldienststelle@viersen.de oder 02162 101-6857