Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. 

Die Wahlergebnispräsentation der Stadt Viersen kann nach Ende der Bundestagswahl hier eingesehen werden:

Wahlergebnispräsentation Stadt Viersen

Briefwahl

Letzter Termin für die Anforderung der Briefwahlunterlagen war Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr. 

In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere

  • wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Bitte schicken Sie die Unterlagen so schnell wie möglich an uns zurück. 

Wahlbriefe, die am Wahltag um 18 Uhr nicht bei uns angekommen sind, werden nicht berücksichtigt. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie lange Ihr Brief auf dem Postweg braucht. 

Sie können die Briefwahlunterlagen jederzeit in einen der städtischen Briefkästen an den Rathäusern in Viersen, Dülken und Süchteln sowie am Dorv-Laden in Boisheim einwerfen. Diese Kästen werden täglich geleert. Letzte Leerung am 23. Februar um 18 Uhr. 

Rückfragen richten Sie bitte an die Wahldienststelle.

Wahldienststelle

Öffnungszeiten 

Die Wahldienststelle im Stadthaus, Rathausmarkt 1, Zimmer 100, ist geöffnet:

Wochentaggeöffnet vongeöffnet bis
Montag 8 Uhr16 Uhr
Dienstag8 Uhr18 Uhr
Mittwoch8 Uhr16 Uhr
Donnerstag8 Uhr18 Uhr
Freitag8 Uhr16 Uhr
Samstag8 Uhr14 Uhr
Sonntag7 Uhr18 Uhr


Wahlhotline 02162 101-6857, E-Mail wahldienststelle@viersen.de 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind deutsche Staatsangehörige, 

  • die am Wahltermin mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann demnach in der Stadt Viersen nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Viersen eingetragen ist oder einen Wahlschein für den „Wahlkreis 110 Viersen“ innehat.

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag nur teilnehmen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche die, keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Die Frist für den Eintrag in das Wählerverzeichnis ist am 2. Februar 2025 abgelaufen. 

Bei Rückfragen steht Ihnen die Wahldienststelle der Stadt Viersen gerne via E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

Kontakt: wahldienststelle@viersen.de oder 02162 101-6857

Wahllokale

Die Adresse des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Auf der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob das Lokal barrierefrei ist.

Außerdem können Sie im

Wahlraumfinder

Ihr zuständiges Wahllokal finden. 

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, können Sie die Wahlhotline 02162 101-6857 kontaktieren.