In begründeten Ausnahmefällen können von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse erteilt werden.
Ausnahmegenehmigungen
- von Halt- und Parkverboten, z.B. zur Durchführung eines Umzugs, für Handwerker*innen, für Schwerbehinderte
- von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht
- für die Aufstellung eines Autokrans
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite der Ladung bei Fahrzeugen.
Erlaubnisse für
- Straßenumzüge, z.B. Schützenumzüge, St. Martinsumzüge
- Straßenläufe
- Radsportveranstaltungen
- Pferdesportveranstaltungen.
Bitte beachten Sie: das Straßenverkehrsamt (Kfz-An- /Abmeldungen, Führerscheinumschreibungen, u.a.
befindet sich in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Viersen.