Straßenverkehr (Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse)

In begründeten Ausnahmefällen können von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse erteilt werden.

Ausnahmegenehmigungen

Erlaubnisse für

  • Straßenumzüge, z.B. Schützenumzüge, St. Martinsumzüge
  • Straßenläufe
  • Radsportveranstaltungen
  • Pferdesportveranstaltungen.

Bitte beachten Sie: das Straßenverkehrsamt  (Kfz-An- /Abmeldungen, Führerscheinumschreibungen, u.a.
befindet sich in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Viersen.