Wenn Sie aufgrund der örtlichen Verkehrslage, z.B. absolutes Haltverbot oder Fußgängerzone, das Fahrzeug nicht abstellen können, benötigen sie eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Ist der Bereich regelmäßig von parkenden Fahrzeugen belegt, können Sie die Einrichtung einer Haltverbotszone mit gleichzeitiger Ausnahmegenehmigung beantragen. Bitte teilen Sie hierzu in Ihrem Antrag mit, wo und auf welcher Länge das Haltverbot erforderlich ist. Die Haltverbotszone wird durch die Städtischen Betriebe eingerichtet. Bei Nichteinhaltung der Antragsfrist kann nicht gewährleistet werden, dass die Beschilderung rechtzeitig aufgestellt werden kann.
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vorher einzureichen.
Gebührenrahmen
1-3 Tage: 20,00€