Gurtanlegepflicht, Befreiung

Von der Vorschrift zum Anlegen von Sicherheitsgurten können Personen befreit werden, wenn

  • das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Ein ärztliches Attest, dass die Notwendigkeit der Befreiung bestätigt, ist zwingend erforderlich.
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Die Genehmigung wird auf 1 Jahr befristet. Wird ein nicht besserungsfähiger Dauerzustand attestiert, kann die Genehmigung unbefristet erteilt werden.