101. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Deponie Viersen-Süchteln"

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Beschluss über die Aufstellung und frühzeitigen Beteiligungen am 06.05.2024
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 101. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Deponie Viersen-Süchteln" 

Der Entwurf der 101. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Deponie Viersen - Süchteln“ einschließlich Erläuterungsbericht ist in der Zeit vom 11.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

  • montags bis donnerstags von 08 - 12:30 Uhr und von 14 - 17 Uhr
  • freitags von 08 - 12:30 Uhr

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 06.06.2024.

 

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets 

Das Plangebiet der 101. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Deponie Viersen Süchteln“ befindet sich im Ortsteil Süchteln an der Landesstraße Nr. L 475, Hindenburgstraße 160. Es wird begrenzt durch die Hindenburgstraße im Westen, durch Wald- und Ackerflächen im Norden, der Kompostieranlage im Osten sowie des Deponiehauptkörpers im Süden. Es umfasst das Flurstück 143 und teilweise die Flurstücke 98, 108, 118, 119, 125, 126, 141 und 142 der Flur 74, Gemarkung Süchteln.

Das hieraus gebildete Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 5,8 ha. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

Städtebauliches Ziel 

Ziel der 101. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Erweiterung der am Standort bestehenden Betriebsanlagen der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN). Die vorhandene Kompostieranlage ist dabei nicht Gegenstand der Planung.

Die EGN betreibt im Auftrag des Kreises Viersen seit Anfang der 1980er Jahre unmittelbar südlich des Standortes eine Deponie, welche sich zwischenzeitlich in der Stilllegungsphase befindet. Seit 2010 ist die Deponie geschlossen. Im Jahre 2003 erteilte das seinerzeit zuständige staatliche Umweltamt Krefeld die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallsortieranlage zur Aufbereitung von Hausmüll, Sperr- und Gewerbeabfällen und Baumischabfällen. Diese Nutzung findet bis heute an dem Standort statt. Daneben wird auch Gewerbetreibenden sowie Bürgern und Bürgerinnen des Kreises Viersen eine Anlieferstelle zur Annahme von Abfällen aller Art angeboten.

Der Kreis Viersen wird mit Ablauf des Jahres 2024 die zuletzt genehmigten Nutzungen (Umschlag Siedlungsabfälle inkl. Bioabfälle) nach Nettetal verlagern, sodass der Standort für diese Abfallchargen nicht mehr erforderlich sein wird. 

Aufgrund der Vorprägung des Standortes durch den Deponiekörper inkl. Blockheizkraftwerk für die nach wie vor austretenden Gase, der vorhandenen Gebäude, Hallen und (Verkehrs-)Infrastruktur sowie der weitergehenden Nutzung der Kompostieranlage, welche unmittelbar westlich angrenzt, ist es sinnvoll, die vorhandenen Strukturen an diesem Standort einer neuen Nutzung zuzuführen. Eine neue Nutzung soll sich jedoch an der Vornutzung orientieren und auch die bereits gute vorhandene verkehrliche Anbindung weiternutzen. Hierzu möchte die EGN mit einer weiteren Firma kooperieren und den Anlagenstandort der vorhandenen Sortieranlage modernisieren. In dieser Sortieranlage sollen vorrangig Kunststoffabfälle angeliefert, gereinigt und sortenrein separiert werden. Im Anschluss werden die Abfälle und Wertstoffe wieder abtransportiert. Dies geschieht zum Zwecke der Kreislaufwirtschaft und damit Müllvermeidung.

Daneben soll den Gewerbetreibenden sowie Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Viersen auch weiterhin eine Anlieferstelle zur Annahme von Abfällen aller Art zur Verfügung gestellt werden.

Die Weiterführung dieses Standortes sichert zum einen Arbeitsplätze der Firma am Standort Viersen, führt die bisherige Nutzung (Abfallannahme) weiter fort und fungiert daher auch als Dienstleistungsstandort für die Viersener Bürger und Unternehmen. Darüber hinaus bietet sich hier die Möglichkeit, mit der avisierten Nachnutzung einen zukunftsorientierten Standort im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu etablieren. 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden - neben der eigentlichen gewerblichen Nutzung - weitere Flächen in den Planungsbereich der Flächennutzungsplanänderung einbezogen. Hierbei handelt es sich um die Erschließungsanlagen bis zur Hindenburgstraße, welche tlw. untergeordnete Einrichtungen wie eine LKW-Waage für das Vorhaben mit umfassen. Des Weiteren wird textlich benannt, welche Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches umfasst werden sollen.

Um die vorgenannten Zielsetzungen realisieren zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die aktuellen Darstellungen dem Vorhaben widersprechen würden.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen. 

 

Verfahren

 Das Verfahren zur 101. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 5 BauGB als Regelverfahren. Es basiert auf einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird. Die Erarbeitung des Umweltberichtes erfolgt im weiteren Verfahren.

 

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