Der Fachbereich 20 - die Finanzverwaltung - der Stadt Viersen spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung der städtischen Finanzen. Zu den Hauptaufgaben gehören die Planung, Überwachung und Steuerung aller finanziellen Prozesse innerhalb der Stadt Viersen.
Der Fachbereich 20 der Stadt Viersen ist in zwei Abteilungen gegliedert. Die Abteilung I ist für das Finanzmanagement und die Steuern zuständig, die Abteilung II ist für die Finanzbuchhaltung, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung zuständig.
Steuerarten der Stadt Viersen
Steuersätze der Stadt Viersen
Die aktuell gültigen Steuersätzen sind dem Ortsrecht der Stadt Viersen zu entnehmen.
Grundsteuer
Hebesatz für Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 330 %
und Grundsteuer B (übrige Grundstücke): 480 %
Hinweis zu Widersprüchen / Einsprüchen gegen die Festsetzung Grundsteuer
Der Grundsteuerbescheid der Stadtverwaltung Viersen basiert auf dem durch das Finanzamt Viersen erlassenen Messbescheid. Der Messbescheid für den Zeitraum ab 2025 wurde jedem Eigentümer der Stadt Viersen nach Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer zugesandt. Zur Ermittlung der Grundsteuer erhielt die Stadt Viersen zudem eine Durchschrift des Messbescheides.
An diese Festsetzung ist die Stadt Viersen gemäß § 182 Abs. 1 der Abgabenordnung NRW beim Erlass des Grundsteuerbescheides gebunden.
- Einwendungen gegen die Festsetzung der Grundsteuer müssen daher in der Regel nicht durch Anfechtung des Steuerbescheides, sondern ausschließlich durch Anfechtung des Messbescheides beim zuständigen Finanzamt erhoben werden
- Sollte dem Antrag auf Änderung des Messbescheides entsprochen werden, wird auch der Grundsteuersteuer-Bescheid in entsprechender Höhe angepasst.
Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt zur Zeit in der Stadt Viersen 460%.
Hundesteuer
Alle in der Stadt Viersen lebende Hunde sind zunächst der Stadtverwaltung Viersen anzuzeigen. Grundsätzlich sind Hunde hundesteuerpflichtig. Je nach Rasse und Art des Hundes besteht zusätzlich noch eine Meldepflicht beim städtischen Ordnungsamt.
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer umfasst:
- Die Haltung bzw. Nutzung von Musik-, Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltung- oder ähnlichen Apparaten
a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
b) in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten. - Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances und Darbietungen ähnlicher Art;
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen und Bildern - auch in Kabinen-;
- Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- Sex- und Erotikmessen
Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind entscheidend für die finanzielle Stabilität der Stadt Viersen und erfordern eine enge Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen sowie eine transparente und verantwortungsbewusste Finanzführung.
Spezifischen Aufgaben der Finanzverwaltung:
Haushaltsplanung und -bewirtschaftung
Erstellung und Überwachung des Haushaltsplans für das jeweilige Kalenderjahr mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben. Im laufenden Jahr erfolgt die fortlaufende Überwachung und Anpassung des Haushalts.
Buchhaltung
Führung der Bücher und Konten der Kommune, Erfassung aller Geschäftsvorgänge in der kommunalen Buchhaltung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Buchführung und Rechnungslegung.
Jahresabschluss
Erstellung der jährlichen Jahresabschlüsse, die den aktuellen finanziellen Status der Kommune darlegen, einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie weiterer relevanter finanzieller Kennzahlen.
Beteiligungsmanagement
Erstellung des jährlichen Beteiligungsberichts.
Zahlungsabwicklung
Verwaltung der kommunalen Kassen, einschließlich der Überwachung von Ein- und Auszahlungen und der Durchführung des Zahlungsverkehrs.
Steuererhebung und -verwaltung
Erhebung von kommunalen Steuern und Abgaben, wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer.