Service-Center

Meldeangelegenheiten und mehr

Das Service-Center, auch Meldeamt genannt, befindet sich im Stadthaus am Rathausmarkt 1 in Viersen. Zahlreiche Dienstleistungen, wie die Beantragung von Reispässen, Personalausweisen und Meldebescheinigungen, werden hier erbracht. Unter den verschiedenen Punkten finden Sie Hinweise darüber welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Damit die Wartezeit kurz gehalten werden kann, müssen für Dienstleistungen Termine gebucht werden.

Für die Abholung von gelben Säcken und den Kauf von grauen Müllsäcken müssen natürlich keine Termine gebucht werden.

Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen

Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Gebührenservice zuständig. Die Antragsformulare für die Befreiung sind auch im Service-Center der Stadt Viersen erhältlich. Die Mitarbeiter bescheinigen auch die Richtigkeit der Kopien für den Antrag, dazu müssen jedoch die Originalunterlagen vorgelegt werden.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Befreiung und zum Antragsverfahren sowie Antragsvordrucke finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Beglaubigungen

Das Service-Center darf Beglaubigungen durchführen, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Beglaubigungen durch das Servicecenter

Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein und diesen bei sich führen. Die Erteilung eines Fischereischeins setzt voraus, dass die betreffende Person eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat und mindestens 14 Jahre alt ist.

Der Fischereischein wird auf Antrag wahlweise für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt.

Die Stadt Viersen ist nur zuständig für die Erteilung oder Verlängerung von Fischereischeinen (einschl. Jugendfischereischeinen) an Personen, die in Viersen wohnen. Die Aufgaben der Unteren Fischereibehörde im Sinne des Landesfischereigesetzes werden hingegen vom Kreis Viersen wahrgenommen.

Fischereischein beantragen

Führungszeugnis beantragen

Das Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können direkt beim Bundesamt für Justiz unter dem Link http://www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Alternativ können in Viersen gemeldete Personen das Führungszeugnis auch im Service-Center beantragen.

Weiter zu Führungszeugnis beantragen

Gelbe Säcke / Gelbe Tonne

Verpackungsabfälle (Grüner Punkt, Gelber Sack, Gelbe Tonne) werden in Viersen von der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein im Auftrag der Betreiber dualer Systeme gesammelt. Durch den Kauf der Waren beim Handel haben die Verbraucher die Entsorgungskosten für die Leichtverpackungen bereits entrichtet. Die Abholung der Verpackungsabfälle geschieht im Stadtgebiet der Stadt Viersen durch die Mitnahme der Gelben Säcke oder durch die Leerung der Gelben Tonne.

Gelbe Tonnen können kostenlos bei der EGN - Entsorgungsgesellschaft Niederrhein bestellt werden. 

Gelbe Säcke liegen im Service-Center in Viersen, im Dülkener Rathaus und im Süchtelner Rathaus in der Regel zur Mitnahme bereit. Pro Haushalt dürfen zwei Rollen der Säcke mitgenommen werden. Die Stadt Viersen wird alle 4 Wochen von EGN mit neuen Säcken beliefert, so dass Engpässe bei der Ausgabe der Gelben Säcke entstehen können.
 

 

Graue Müllsäcke

Am Info-Schalter des Service-Center Viersen können Sie kostenpflichtig graue Müllsäcke zur Entsorgung erhalten. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Weitere Verkaufsorte für die grauen Müllsäcke sind:

  • Zoo- und Gartenwelt Frieters, Freiheitsstraße 212 - 214, 41747 Viersen
  • Schreibwaren York, Blauensteinstraße 18, 41758 Dülken

Meldebescheinigung

Wenn Sie in Viersen gemeldet sind, können Sie auf Antrag Bescheinigungen über Daten aus dem Melderegister zu ihrer Person erhalten. Dies sind zum Beispiel eine einfache Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung (nicht zu verwechseln mit einer steuerlichen Lebensbescheinigung) oder eine Haushaltsbescheinigung. Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Weitere Informationen zur Dienstleistung erhalten Sie auf der Seite Meldebescheinigung beantragen, oder beantragen Sie die Meldebescheinigung direkt online:

Meldebescheinigung online beantragen

Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung ist eine Bescheinigung über die im Melderegister gespeicherten Daten einer Person, verbunden mit der Bestätigung, dass die Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt und im Melderegister als lebend geführt wird.

In der Regel wird die Bescheinigung für Rentenzwecke benötigt.

Lebensbescheinigung beantragen

 

Melderegisterauskunft

Im Melderegister sind Wohnungen und verschiedene andere Daten von natürlichen Personen gespeichert.

Nicht eingetragen sind Sitz oder Anschrift von Firmen, Geschäften, Gewerbetreibenden, Rechtsanwälten, Gaststätten oder Vereinen (siehe Gewerbeauskünfte).

Private Personen oder nichtöffentliche Stellen können auf Antrag Auskünfte aus dem Melderegister erhalten.

Melderegisterauskunft beantragen

Notfalltermin Service-Center

Derzeit häufen sich im Service-Center Anfragen nach Notfallterminen, etwa weil für bevorstehende Urlaubsreisen die erforderlichen Ausweisdokumente fehlen. Bevor Sie das Service-Center wegen eines Notfalltermins kontaktieren, nutzen Sie bitte unbedingt die Möglichkeit der Online-Terminbuchung.. In der Regel werden täglich zwischen 7 und 8 Uhr weitere Termine für den jeweiligen Tag und den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet.

Personalausweis

Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Zudem genügt der Personalausweis beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU. Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren ist sechs Jahre gültig. Bei Antragstellung ab vollendetem 24. Lebensjahr ist der Ausweis zehn Jahre gültig.

Personalausweis beantragen

 

Reisepass

Grundsätzlich sind deutsche Staatsangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Im Bereich der Europäischen Union ist als Passersatz auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis zugelassen. 

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten sind über die Homepage des Auswärtigen Amtes, sowie über Internet-Präsenzen der diplomatischen Vertretungen oder der Regierungen der jeweiligen Staaten erhältlich.

Für Personen bis zum 24. Lebensjahr wird der Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, für Personen ab vollendetem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Nach Ablauf ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.

Reisepass beantragen/327

 

 

Unionsbürgerkarte

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können ab Vollendung des 16. Lebensjahres auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt bekommen.

Mit der eID-Karte können Sie sich gegenüber Online-Dienstleistern ausweisen.

Unionsbürgerkarte beantragen

Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme dienen Untersuchungsberechtigungsscheine. Die Arztwahl ist frei.

Untersuchungsberechtigungsscheine werden von den Einwohnermeldeämtern oder Meldestellen ausgegeben und in den Meldeunterlagen vermerkt.

 

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger muss

  • im Stadtgebiet Viersen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • darf zum Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.

 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache oder die des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.

 

Rechtsgrundlagen

§§ 32 ff des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbchG) vom 12.04.1976 (BGBl I S. 965) in der z. Z. gültigen Fassung
 

 

Windelsäcke

Die Stadt Viersen bietet zur kostenlosen Entsorgung von Einwegwindeln "Windelsäcke" an.

Die befüllten Windelsäcke können an Leerungstagen der grauen Tonnen herausgestellt werden. Diese werden dann kostenlos mitgenommen.

Bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres Ihres Kindes erhalten Sie pro Jahr 20 Windelsäcke.

Aufgrund eines Ratsbeschlusses gewährt die Stadt Viersen eine Ermäßigung auf die zu zahlenden Abfallgebühren in Höhe von 15 Euro je Kalenderjahr, wenn in Fällen häuslicher Pflege wegen Inkontinenz Einwegwindeln verwendet werden und sich hierdurch die Abfallmenge erhöht. Die Ermäßigung wird nach einer Bestätigung des behandelnden Arztes ausgezahlt.

Windelsäcke erhalten Sie

  • im Stadthaus Viersen, Rathausmarkt 1, im Service-Center (Erdgeschoss)
    (für die Abholung von Windelsäcken benötigen Sie keinen Termin)
  • bei Anmeldung einer Geburt im Standesamt:
    Dülken, Theodor-Frings-Allee 22

Pro Jahr werden 20 Windelsäcke an die Eltern oder deren Beauftragte abgegeben.

Die Windelsäcke sind nur für die Aufnahme von Einwegwindeln bestimmt. Die Windelsäcke können - zugeschnürt - an den jeweiligen Leerungstagen für die grauen Tonnen zur Abholung herausgestellt werden.

 

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes und Personalausweis des vorsprechenden Elternteils
  • die persönliche Vorsprache ist erforderlich

Wohnsitz abmelden

Eine Abmeldung des alten Wohnsitzes ist in vielen Fällen nicht nötig, da bei neuen Anmeldungen das vorherige Meldeamt automatisch über die Anmeldung informiert wird. 

Eine Abmeldung Ihrer bisherigen Wohnung ist jedoch erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen (z.B. Wegzug ins Ausland). In diesem Fall müssen Sie sich innerhalb von zwei  Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

 

Termin im Servicecenter
 

Wohnsitz anmelden

Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich nach dem ab 01.11.2015 geltenden Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelden. Dies geschieht in Viersen im Servicecenter. Das Servicecenter benachrichtigt das Meldeamt des bisherigen Wohnortes über die Neuanmeldung.

Bei Umzügen ins Ausland oder Abmeldungen eines Nebenwohnsitzes gilt diese Regelung jedoch nicht. Hier muss eine Abmeldung vorgenommen werden. 

Seit dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber jeden Einzug oder  Auszug schriftlich bestätigen. Hierzu ist die bundeseinheitliche Wohnungsgeberbestätigung zu verwenden. Diese legt der Meldepflichtige der Meldebehörde vor.

Falls Sie innerhalb von Viersen umziehen, genügt eine Ummeldung.

Die Anmeldung erfolgt persönlich oder von einer bevollmächtigen Person. Für die Anmeldung werden der Personalausweis der anzumeldenden Person und eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. 

Hauseigentümer benötigen einen Eigentumsnachweis in Form eines Notarvertrages oder Grundbuchauszuges.
 

Termin im Servicecenter

 

 

Wohnsitz ummelden

Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich nach dem ab 01.11.2015 geltenden Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelden. Bei Umzügen innerhalb des Stadtgebietes Viersen muss eine Ummeldung erfolgen.

Eine Ummeldung ist erforderlich bei:

  • Umzug innerhalb der eigenen Stadt oder Gemeinde
  • Bezug einer Nebenwohnung (die Person bleibt für eine andere Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet)
  • Tausch des Status von Haupt- zu Nebenwohnsitz

Seit dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber jeden Einzug oder  Auszug schriftlich bestätigen. Hierzu ist die bundeseinheitliche Wohnungsgeberbestätigung zu verwenden. Diese legt der Meldepflichtige der Meldebehörde vor.

Die Ummeldung erfolgt persönlich oder von einer bevollmächtigen Person. Für die Anmeldung werden der Personalausweis der anzumeldenden Person und eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. 

 

Termin im Servicecenter

 

 

Besuch nur mit Termin

Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online Terminvergabe.

Online Terminvergabe Service-Center