Führungszeugnis beantragen

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem*Ihrer  Arbeitgeber*in - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie  neben der deutschen  die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Das Führungszeugnis kann online beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • Angabe des Verwendungszweckes
  • Zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird, ggf. das dortige Aktenzeichen.
  • Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll: Bestätigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben.
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis außerdem: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen aus § 30 a Absatz 1 BZRG vorliegen.

Gebührenrahmen

  • Antragsgebühr: 13,00€

Prozess

Sofern Sie über eine eID Funktion verfügen, können Sie den Antrag im Online-Portal des Bundesamts für Justiz online einreichen. Dort können Sie Ihr Führungszeugnis auch selbst online bezahlen. 

Alternativ nehmen wir Ihren Antrag gerne im Service-Center der Stadt Viersen entgegen und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde gesandt.

Das Führungszeugnis kann jedoch nur persönlich beantragt werden (§ 30 Absatz 2 Bundeszentralregistergesetz). Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Ist Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich, so kann ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses gestellt werden. In diesem Fall müssen der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) und die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich beglaubigt sein. Die Beglaubigung kann notariell oder durch eine dazu berechtigte Stelle der Gemeinde erfolgen.

Besonderheiten

Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten sind gebührenfrei. Dies gilt auch, wenn für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Im Gegensatz zu Privatführungszeugnissen werden Behördenführungszeugnisse nicht der antragstellenden Person, sondern unmittelbar der Behörde übersandt.