Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürger*in eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürger*in dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Die Beantragung ist nur am Hauptwohnsitz möglich.
Sperrkennwort, Verlust und Wiederauffinden der eID-Karte
Sollten Sie die eID-Karte verloren haben oder wurde sie Ihnen gestohlen, so setzen Sie sich unverzüglich mit den Mitarbeitenden des Service-Centers der Stadt Viersen in Verbindung. Diese veranlassen die sofortige Sperrung der Onlinefunktion.
Die Sperrung können Sie auch direkt über die Sperrhotline: Telefon: 116 116 (kostenfrei), aus dem Ausland +49 116 116 (gebührenpflichtig), veranlassen. Sie müssen dort jedoch das Ihnen von der Bundesdruckerei GmbH übermittelte Sperrkennwort angeben.
Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie anschließend persönlich im Service-Center vorsprechen, um den Verlust und ggf. das Wiederauffinden der eID-Karte sowie eine von Ihnen selbst veranlasste Sperrung bei der Sperrhotline zu bestätigen.
Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.
Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürger*in eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürger*in eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Benötigte Unterlagen
- Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises.
Gebührenrahmen
Beantragung: 37,00€
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre