Melderegisterauskunft beantragen

Eine Melderegisterauskunft enthält Angaben zu verschiedenen im Melderegister gespeicherten Daten einer Person. Es gibt folgende Arten der Auskunft:

Einfache Melderegisterauskunft

Sie haben die Möglichkeit, aus dem Melderegister über einzelne oder mehrere bestimmte Einwohner*innen Auskunft erteilt zu bekommen.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • die Tatsache ob eine Person lebt

Erweiterte Melderegisterauskunft

Sie benötigen eine umfangreichere Auskunft aus dem Melderegister über eine einzelne, bestimmte Person? Dann können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

Jeder kann aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften einer einzelnen, bestimmten Person, als auch die Tatsache ob eine Person lebt, erhalten. Werden mehr als nur diese Informationen, z. B. zusätzlich noch das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit benötigt, dann dürfen diese Daten nur dann bekannt gegeben werden, wenn der Anfragende für jede dieser weitergehenden Auskünfte ein berechtigtes Interesse, z. B. durch Vorlage geeigneter Unterlagen, glaubhaft machen kann.

Archivauskunft

Nach Ablauf von fünf Jahren werden die  Daten für die Dauer von 45 Jahren nicht im aktuellen Melderegister, sondern in einem gesonderten Bestand („Archiv“) aufbewahrt. Aus den archivierten Daten darf eine Auskunft nur erteilt werden über die letzte Anschrift, den Sterbetag und den Sterbeort. Weitere Auskünfte aus dem Archiv dürfen nur erteilt werden, wenn sie zur Behebung einer bestehenden Beweisnot unerlässlich sind.

Die Übernahme der Personendaten in das elektronische Archiv erfolgte in Viersen im Kalenderjahr 1981, so dass für Archivauskünfte zu Personen die vor 1981 weggezogen oder verstorben sind, alte Karteien manuell durchsucht werden müssen.

Voraussetzungen

Folgendes muss erfüllt sein:

  • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
    • der Vor- und Familienname,
    • das Geburtsdatum,
    • das Geschlecht oder
    • eine Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Gebührenrahmen

  • Melderegisterauskunft einfach: 11,00€

  • Melderegisterauskunft erweitert: 15,00€

Prozess

Auskünfte werden grundsätzlich erst nach Eingang eines Gebührenvorschusses erteilt.

Melderegisterauskünfte können online, schriftlich und persönlich beantragt werden. 
Archivauskünfte können nur persönlich und schriftlich beantragt werden. Dabei variieren die Gebühren je nach Fall.

Einfache / erweiterte Melderegisterauskunft online beantragen

Sie übermitteln Ihre Daten auf elektronischem Wege an die Meldebehörde und bezahlen die Gebühren für Ihre Melderegisterauskunft per online Banking.
Zahlen können Sie per Paypal, Giropay, Master Card oder Visa Card.
Die Melderegisterauskunft wird dann per Post ausschließlich an Ihre Meldeadresse verschickt.

Besonderheiten

  • Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem „aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Viersen gemeldeten Einwohner*innen sowie die in den letzten fünf Jahren verzogenen oder verstorbenen Personen.
  • Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person (einfach oder erweitert) wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. 
  • Trotz genauer Bearbeitung Ihrer Anfrage kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die von Ihnen gesuchte Person mit der hier ermittelten Person tatsächlich identisch ist.
  • Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen und bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre darf der*die Empfänger*in die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm*ihr übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.
  • Ebenso kann nicht gewährleistet werden, dass der*die Gesuchte noch in der registrierten Wohnung wohnt, da beispielsweise ein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegen kann.
  • Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen und bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre darf der*die Empfänger*in die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm*ihr übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.

FAQ

Melderegisterauskünfte online beantragen

Sie übermitteln Ihre Daten auf elektronischem Wege an die Meldebehörde und bezahlen die Gebühren i.H.v. 9,00 Euro für Ihre Melderegisterauskunft per Paypal, Giropay, Master Card oder Visa Card. Die Melderegisterauskunft wird dann per Post ausschließlich an Ihre Meldeadresse verschickt. Nutzen Sie hierzu die Links zu den entsprechenden Onlineformularen.

Melderegisterauskünfte schriftlich beantragen

Auskünfte werden grundsätzlich erst nach Eingang eines Gebührenvorschusses erteilt.

Sie werden daher bei schriftlichen Anfragen gebeten, den Gebührenvorschuss auf das Konto der Stadtkasse Viersen, IBAN: DE46 3205 0000 0059 3186 00, BIC: SPKRDE 33
mit dem Verwendungszweck „Melderegisterauskunft [Name der betroffenen Person]“ zu überweisen.
Überweisungsaufträge für andere Geldinstitute sowie Einzugsermächtigungen können leider nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
Stadt Viersen
- Service-Center –
Rathausmarkt 1
41747 Viersen

Melderegisterauskünfte persönlich beantragen

Bei persönlicher Vorsprache können Sie eine Melderegisterauskunft auch im Service-Center Viersen erhalten. Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe. Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Hinweis auf Widerspruchs- und Einwilligungsrechte zu Melderegisterauskünften

Ein Widerspruch kann per Onlineformular, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Meldebehörde erhoben werden.