Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass der*die Antragsteller*in zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.
Voraussetzungen
Antragsteller*in muss in Viersen gemeldet sein.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- Nachweis Gebührenbefreiung
Gebührenrahmen
Antragsgebühr, sofern nicht die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung bestehen: 9,00€
Prozess
Ihre persönliche Vorsprache im Service-Center der Stadt Viersen ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.
Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.
FAQ
Wann wird eine Gebührenbefreiung gewährt?
Wenn die Bescheinigung zur Vorlage:
- bei einer gesetzlichen Rentenversicherung
- bei der Familienkasse der Arbeitsagentur
benötigt wird.