Lebensbescheinigung beantragen

Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass der*die Antragsteller*in zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.  

Voraussetzungen

Antragsteller*in muss in Viersen gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • Nachweis Gebührenbefreiung

Gebührenrahmen

  • Antragsgebühr, sofern nicht die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung bestehen: 9,00€

Prozess

Ihre persönliche Vorsprache im Service-Center der Stadt Viersen ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

FAQ

Wann wird eine Gebührenbefreiung gewährt?

Wenn die Bescheinigung zur Vorlage:

- bei einer gesetzlichen Rentenversicherung
- bei der Familienkasse der Arbeitsagentur

benötigt wird.