Reisepass beantragen

Deutsche Staatsangehörige müssen beim Überqueren einer Auslandsgrenze ein gültiges Passdokument dabei haben. In der EU ist auch ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis erlaubt. Außerhalb der EU wird der Personalausweis häufig nicht akzeptiert und ein Reisepass muss mitgeführt werden. 

Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder sind auf der Website des Auswärtigen Amtes oder den Websites der Botschaften und Regierungen der jeweiligen Staaten verfügbar.

Reisepässe enthalten einen elektronischen Chip (ePass), der Passdaten und ein Foto speichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert, um die Identität zu überprüfen und Fälschungen zu verhindern. Die deutschen Reisepässe werden von der Bundesdruckerei hergestellt.

 

Terminvereinbarung nötig

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Die Terminvergabe findet online statt. 

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe

 

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Ausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild
  • Personenstandsurkunde

    zum Beispiel Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde/ Einbürgerungsurkunde/ Stammbuch

Gebührenrahmen

  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*innen unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 37,50€

  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*innen unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 59,50€

  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*innen ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 70,00€

  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*innen ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 91,50€

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen

Prozess

  • Für den Antrag müssen Sie persönlich erscheinen, um Fingerabdrücke mittels Scanner zu nehmen, zu unterschreiben und Ihre Identität zu bestätigen.
  • Bei Anträgen von Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich. Wenn die elterliche Sorge nur einem Elternteil oder einem Vormund obliegt, müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Ein Formular für die Einverständniserklärung finden Sie am Ende der Seite zum Download (siehe Formulare).

FAQ

Wo erhalte ich Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder?

Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Sie beabsichtigen eine Auslandsreise und benötigen einen Reisepass? Ihre Auslandsreise ist aber so kurzfristig, dass die Beantragung eines Reisepasses mit nicht festgelegter Lieferzeit nicht weiterhilft?

Dann können Sie einen Express-Reisepass beantragen, um möglichst kurzfristig einen Reisepass zu erhalten.

Können Kinder mit in den elterlichen Reisepass eingetragen werden?

Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.

Sind nachträgliche Ergänzungen im Reisepass möglich?

Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird bei Bedarf jedoch gebührenfrei geändert, weitere Ausnahmen (z.B. Libyenstempel) sind gebührenpflichtig.

Gibt es einen Reisepass für Vielflieger*innen sowie Geschäftsleute?

Für Vielflieger*innen, sowie für Geschäftsleute, gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.

Abholung des neuen Reisepasses

Sie können online überprüfen, ob Ihr neuer Reisepass zur Abholung bereit ist, indem Sie die Passnummer angeben, die Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt wurde.
Die Abholung des neuen Reisepasses kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die sich mit einem eigenen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) identifizieren muss. Ehepartner*innen benötigen ebenfalls eine Vollmacht.
Diese Dienstleistung ist im Service-Center Viersen verfügbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin über die Online-Terminvergabe.