Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer Wohnung.
Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt.
Gebühren
9,00 Euro
Gebührenfrei (bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises) sind:
- Bescheinigungen, die vom Versorgungsamt angefordert wurden
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen, zur Vorlage bei der Familienkasse der Arbeitsagentur
- Melde- oder Lebensbescheinigungen zu Rentenzwecken
- Meldebescheinigungen für Wohngeldantrag
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Prozess
Die Bescheinigungen können Sie online, schriftlich oder persönlich beantragen. Da die Inhalte der Bescheinigungen dem Datenschutz unterliegen, können sie Dritten (auch Familienangehörige, Ehepartner oder Kinder) nur mit schriftlicher Vollmacht ausgehändigt werden. Da eine nachträgliche Gebührenerhebung und -beitreibung unwirtschaftlich wäre, werden gebührenpflichtige Meldebescheinigungen grundsätzlich erst nach Eingang eines Gebührenvorschusses erteilt.
FAQ
Meldebescheinigung online beantragen
Sie übermitteln Ihre Daten auf elektronischem Wege an die Meldebehörde und bezahlen die Gebühren i.H.v. 9,00 Euro für Ihre Meldebescheinigung per Paypal, Giropay, Master Card oder Visa Card. Die Meldebescheinigung wird dann per Post ausschließlich an Ihre Meldeadresse verschickt. Nutzen Sie hierzu den Link zum Onlineformular. Auch Negativbescheinigungen sind bereits gebührenpflichtig. Gebührenfreie Meldebescheinigungen können mit entsprechenden Nachweisen ebenfalls online beantragt werden.
Meldebescheinigung schriftlich beantragen
Sie werden gebeten, bei schriftlichen Anfragen den Gebührenvorschuss auf das Konto der Stadtkasse Viersen IBAN: DE46 3205 0000 0059 3186 00, BIC: SPKRDE 33, mit dem Verwendungszweck „Meldebescheinigung [Name der betroffenen Person]“ zu überweisen. Überweisungsaufträge für andere Geldinstitute sowie Einzugsermächtigungen können leider nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Schriftliche Anträge richten Sie bitte an
Stadt Viersen
Service-Center
Rathausmarkt 1
41747 Viersen
Meldebescheinigung persönlich beantragen
Bei persönlicher Vorsprache können Sie eine Meldebescheinigung auch im Service-Center Viersen erhalten. Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe. Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.