Beglaubigung / Abschrift einholen

Informationen zur Dienstleistung

Eine amtliche Beglaubigung  ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Deutsche Reisepässe und deutsche Personalausweise können auch beglaubigt werden. 
Hierzu bringen Sie bitte einen Nachweis der anfordernden Stelle/Behörde mit.

Ausländische Nationalpässe können beglaubigt werden, wenn die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Das Anforderungsschreiben der deutschen Behörde muss vorgelegt werden.

Beglaubigungen können nur für Personen angefertigt werden, die in Viersen gemeldet sind.

Alle benötigten Kopien werden ausschließlich von den Mitarbeitenden des Service-Center Viersen angefertigt.

Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Benötigte Unterlagen

  • Zur Beglaubigung müssen Sie das originale Schriftstück/Dokument mitbringen.

Gebührenrahmen

  • Je Kopie: 0,50€

  • Je beglaubigte Seite: 1,50€

Besonderheiten

Beglaubigungen zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern (z.B. BfA, LVA) sind gebührenfrei.

Zeugnisse werden von den ausstellenden Schulen häufig kostenlos beglaubigt.

FAQ

Was darf beispielsweise nicht beglaubigt werden?

- Deutsche Personenstandsurkunde (z.B. Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunde)
Zuständigkeit: --> Standesamt, welches die ursprüngliche Urkunde ausgestellt hat (siehe Urkundenservice)
- Testament
Zuständigkeit: --> Notar (= öffentliche Beglaubigung)
- Vollmachten
Zuständigkeit: --> Notar
- Unterlagen über Erbschafts- und Grundstücksangelegenheiten
Zuständigkeit: --> Notar
- private Schriftstücke bzw. Unterschriften auf privaten Schriftstücken
Zuständigkeit: --> Notar
- Finanzierungsunterlagen
Zuständigkeit: --> Notar
- Grundbucheintragungen
--> Amtsgericht
- Beschlüsse und Urteile von Gerichten
Zuständigkeit: --> Amtsgericht
- Vereins- und Handelsregistersachen
Zuständigkeit: --> Amtsgericht
- Ausländische Nationalpässe (wenn nicht von einer deutschen Behörde angefordert)
Zuständigkeit: --> ggf. Notar oder Botschaft des jeweiligen Herkunftlandes
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
--> Bundesverwaltungsamt
- Urkunden von Bundesbehörden
Zuständigkeit: --> Bundesverwaltungsamt