Personalausweis

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.
 

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist bei der Stadt Viersen das Service-Center im Stadthaus.

Digitale Fotobox (Speed Capture Station)

Im Service-Center gibt es ein Speed-Capture-Gerät. Hier können Sie in wenigen Minuten eigenständig das Passfoto, die Fingerabdrücke und die Unterschrift für Ihren Ausweis erfassen lassen. Kinder müssen dabei selbstständig sitzen und den Kopf halten können. Bitte kommen Sie etwa 15 Minuten vor Ihrem Termin ins Service-Center, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.

Weitere Infos: 

Digitale Fotobox

Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

 

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Ausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild. Alternativ kann für Erwachsene und für Kinder ab dem 4. Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden.
  • Personenstandsurkunde: zum Beispiel Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde/ Einbürgerungsurkunde/ Stammbuch
  • bei Antragsteller*innen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich.

Gebührenrahmen

  • antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: 37,00€

  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80€

  • für den vorläufigen Personalausweis: 10,00€

  • Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: 13,00€

  • Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00€

  • Lichtbild über Speed-Capture Station: 7,00€

Fristen

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Prozess

  • Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Service-Center der Stadt Viersen (Wohnsitz), bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
  • Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin.
  • Sie können Ihren Personalausweis bei der Meldebehörde der Stadt Viersen abholen. Auch für die Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin. 
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Ausstellung einer Vollmacht finden Sie hier: Onlineformular - Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines (vorläufigen) Passes, (vorläufigen) Ausweises - online ausfüllen und drucken 
  • Ob Ihr neuer Personalausweis bereits geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt, können Sie hier: Statusabfrage online abfragen. Die Personalausweisnummer wird Ihnen bei der Antragstellung schriftlich mitgeteilt.

Weiterführende Informationen

Bei Personen unter 16 Jahren gilt

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei der Beantragung des Personalausweises von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Personalausweisantrag unterschreiben. Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung nachgewiesen werden. Das Kind muss bei der Beantragung immer anwesend sein.

eID-Funktion/Onlineausweisfunktion

Der e-BPA verfügt über eine grundsätzlich eingeschaltete Online-Ausweisfunktion . Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.

Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:

  • E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließen
  • E-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.

Für die Nutzung der eID-Funktion benötigt man ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie eine Software, z.B. die kostenlose AusweisApp des Bundes.

Sicherheit

Zwischen der Beantragung und Abholung des Personalausweises bekommen Bürger einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei. Dieser enthält:

  • eine PIN, die für die Online-Nutzung des Ausweises benötigt wird,
  • eine PUK, um die PIN zu entsperren, falls sie dreimal falsch eingegeben wurde,
  • ein Sperrkennwort, um die Online-Funktion bei Verlust oder Diebstahl zu sperren.

Die Sperrung kann rund um die Uhr telefonisch unter +49 116 116 erfolgen. Ein Verlust muss außerdem der Personalausweisbehörde gemeldet werden.

FAQ

Ist mein Personalausweis zur Abholung bereit?

Ob Ihr neuer Personalausweis bereits geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt, können Sie unter Angabe der Personalauweisnummer HIER online abfragen. Die Personalausweisnummer wird Ihnen bei der Antragstellung schriftlich mitgeteilt.

Wie lange ist die Gültigkeitsdauer für Personalausweise?

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Gibt es neben der Gültigkeitsdauer weitere Gründe, einen neuen Personalausweis beantragen zu müssen?

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen

oder

  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.

Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

Auf meinem Personalausweis fehlt das EU-Logo, benötige ich einen neuen Personalausweis?

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Was ist, wenn ich sofort einen Personalausweis benötige?

In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann bis zu drei Monate gültig. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt. Er verfügt nicht über einen Chip und somit auch nicht über die Funktionen des regulären Ausweises.

Derzeit häufen sich im Service-Center Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach Notfallterminen, etwa weil für bevorstehende Urlaubsreisen die erforderlichen Ausweisdokumente fehlen. Bevor Sie das Service-Center wegen eines Notfalltermins kontaktieren, nutzen Sie bitte unbedingt die Möglichkeit der Online-Terminbuchung. In der Regel werden täglich zwischen 7 und 8 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet.

Was kann der Personalausweis?

Das Dokument gibt es nicht nur im praktischen Scheckkartenformat, es bietet darüber hinaus weitere Funktionen:

Seit dem 2.8.2021 werden die Fingerabdrücke Ihrer Zeigefinger auf dem Chip des Personalausweises gespeichert.

Der Ausweis bietet außerdem die Funktion eines elektronischen Identitätsnachweises (eID), mit dem man sich im Internet ausweisen kann. Diese Funktion kann erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres freigeschaltet werden

Außerdem ist der Personalausweis für die elektronische Signatur (QES) zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet.

HIER können Sie die Zugangsdaten (PIN-Brief) zu Ihrem Personalausweis nochmals anfordern.

Was ist die Biometriefunktion?

Im Ausweis ist ein Chip eingebaut, der kontaktlos gelesen werden kann. Darauf sind das Foto, die Fingerabdrücke und persönliche Daten wie Name und Adresse gespeichert.

Wie kann bei Verlust die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden?

Kommt Ihr Personalausweis abhanden und ist auf diesem die Online-Ausweisfunktion aktiviert, müssen Sie diese zu Ihrer Sicherheit sperren lassen. Diese Sperrung können sie über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen .

Montag - Sonntag, 0 - 24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar/ kostenpflichtige Telefonnummer/ Nähere Hinweise finden Sie HIER.

Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie sind zusätzlich verpflichtet, den Verlustfall Ihrer Personalausweisbehörde mitzuteilen. Dort können Sie Ihren Ausweis alternativ auch direkt sperren lassen. Haben Sie sich zusätzlich auch für die Nutzung der Unterschriftsfunktion mit der elektronischen Signatur entschieden, beachten Sie bitte, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

Kann der Personalausweis auch bei anderen Personalausweisbehörden beantragt werden?

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).

 

Ist die verbleibende Gültigkeitsdauer bei Reisen ins Ausland wichtig?

Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.