Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Hier werden Verwaltungsentscheidungen mit gewerberechtlicher Relevanz eingetragen. Es ist vergleichbar mit einem Führungszeugnis für Gewerbetreibende.

Der Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann durch Gewerbetreibende online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesjustizamt.

Die Auskunft kann auch beim Ordnungsamt der Stadt Viersen beantragt werden, wenn der Hauptwohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. der Hauptgeschäftssitz (bei juristischen Personen) in Viersen ist. In diesem Fall muss die antragsstellende Person nach vorheriger Terminvereinbarung im Ordnungsamt erscheinen oder einen schriftlichen Antrag mit öffentlich oder amtlich beglaubigter Unterschrift stellen.

Gebührenrahmen

  • Gebühr: 13,00€