Beim Standesamt Viersen befinden sich die Geburtenregister ab dem 1. Januar 1913, die Eheregister ab dem 1. Januar 1943 sowie die Sterberegister ab dem 1. Januar 1993.
Für die Einsicht in die Register früherer Jahre wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv.
Ahnenforschung im Standesamt kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Hinweise
Bitte erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, ob die rechtlichen Bedingungen für die Benutzung der Personenstandsbücher bei Ihnen gegeben sind.
Kontakt
- Ellen Fonger urkundenservice@viersen.de
- Kerstin Krämer standesamt@viersen.de