Bosch-Heiligenhäuschen

Baudenkmal Details
Listenart religiöse Denkmäler
Listennummer 473
Baujahr 1720
Eingetragen seit 14.12.2007
Flur / Flurstück 100/436
Adresse
Am Klosterweiher
41747 Viersen

Beschreibung
Die 1720 errichtete, volkstümlich nach ihrem Stifter „Booschhellijehüske" (Bosch-Heiligenhäuschen) genannte Kapelle befindet sich vor dem Ort des untergegangenen Klosters St. Pauli. Sie war und ist heute wieder der Schlusspunkt des Fußfall-Stationsweges von St. Remigius zum ehemaligen Kloster. Eine Sandsteinplatte über dem Eingang trägt als Inschrift Stifternamen und -datum: AD 1720 IHS [mit Herz und Kreuz] Antonvs Bosch. Margareta Bratel. Antonius Bosch war Verwalter der Wirtschaft des Klosters St. Pauli und ließ die Kapelle zu Ehren der Himmelskönigin errichten. Anfang des 20. Jahrhunderts war die Kapelle in Verfall geraten und musste daher 1927 umfassend instand gesetzt werden. Die ursprünglich in der Kapelle befindliche Madonna (2. Hälfte 15. Jahrhundert, aus dem Kloster St. Pauli) gelangte dabei in den Kunsthandel, konnte aber für die Kirche St. Josef zurückgekauft werden. Im Heiligenhäuschen steht seitdem eine Tonstatue der Himmelskönigin (Tönisberger Tonwerke).

Die Backsteinkapelle erhebt sich auf rechteckigem Grundriss mit einem dreiseitigen Abschluss. Das Dach ist mit Schiefer gedeckt, der Eingang korbbogig und von kräftig profilierten Backsteinkämpfern gerahmt. Die Seitenwände sind durch rechteckige Blendfelder gegliedert. Im Giebel findet sich die erwähnte Inschriftplatte aus Sandstein, eine weitere Stifterinschrift ist am schmiedeeisernen Giebelkreuz angebracht: eine herzförmige Kupferplatte mit getriebener Inschrift TBMB 1720. 
Eine schwere Eichentür mit durch gedrechselte Stäbe geschlossenem Fenster (Traljen) führt ins Innere, das von einem Kreuzgratgewölbe überfangen wird. An der Rückwand steht der Altar mit der Muttergottes, der Boden ist mit Schmuckfliesen ausgelegt.

Als jahrhundertealtes, heute noch lebendiges Zeugnis der Volksfrömmigkeit ist das Bosch-Heiligenhäuschen bedeutend für Viersen. An Erhaltung und Nutzung der substanziell gut erhaltenen Kapelle aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts, die u.a. auch das Ende des ehemaligen Stationsweges und den Standort des untergegangenen Klosters veranschaulicht, besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere ortsgeschichtlichen sowie aus volkskundlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Es handelt sich daher gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NRW um ein Baudenkmal.

Literatur und Quellen
Akte der Unteren Denkmalbehörde Viersen.
P. Clemen: Die Kunstdenkmäler der Städte und Kreise Krefeld und Gladbach (= Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz III,4). 1896, Seite 102.
J. Kamp: Fußfälle, Heiligenhäuschen, Wegekreuze in Viersen. In: Der Kreis Gladbach. 1929, Seite 127-130.
C.W. Clasen: Die Denkmäler des Rheinlandes. Viersen. 1964, Seite 41.

Im Auftrag

Dr. Marco Kieser
Landschaftsverband Rheinland/ Rheinisches Amt für Denkmalpflege
23.06.2004