100. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Am Buschfeld / An der Niers"

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes Nr. 100 „Am Buschfeld / An der Niers“ vom 01.07.2024
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.07.2024

Der Entwurf der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Buschfeld / An der Niers“ einschließlich Begründung ist in der Zeit vom 01.10.2024 bis einschließlich 31.10.2024 im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren/ einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

  • montags bis donnerstags von 08 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
  • freitags von 08 bis 12:30 Uhr.

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 26.09.2024.

 

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets 

Der Planbereich des 100. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich am nordwestlichen Rand des Stadtteils Viersen zwischen der bebauten Ortslage Rahser im Westen und der Niersniederung im Osten. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Rahserstraße und im Norden vom Wirtschaftsweg Am Buschfeld begrenzt. Östlich angrenzend befindet sich der freie Landschaftsraum mit Vegetationsflächen und landwirtschaftlichen Flächen. Im Süden schließen landwirtschaftliche Flächen sowie teils verfüllte und teils offene Auskiesungs- bzw. Gewässerflächen an. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche in einer Größenordnung von ca. 3,6 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 38, 39, 40, 41, 254 und 300, Flur 1, in der Gemarkung Viersen. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Städtebauliches Ziel

Ziel der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes mit entsprechenden Infrastrukturen und attraktiven, touristischen Aufenthaltsangeboten in angemessener Entfernung zur Niers und zu den Stadtteilzentren Viersen und Süchteln.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

Verfahren

Das Verfahren zur 100. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Es basiert auf einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird. Die Erarbeitung des Umweltberichtes erfolgt im weiteren Verfahren.

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