Stand des Bauleitplanverfahrens
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1002 „Josefsring/ Freiheitsstraße / Eichenstraße“: 28.03.2022
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 20.06.2022
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1002 „Josefsring/ Freiheitstraße/ Eichenstraße“ vom
29.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022
im Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23-29, 2. Obergeschoss,
während der folgenden Dienststunden:
montags bis donnerstags: von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
freitags: von 08:00 bis 12:30 Uhr.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 21.07.2022.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Beteiligungsfrist Stellungnahmen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes Nr. 1002 "Josefsring / Freiheitsstraße / Eichenstraße" bei der Stadtverwaltung Viersen (bei oben genannter Adresse bzw. über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) abgegeben werden können.
Hinweis:
Sollten während des oben genannten Offenlegungszeitraumes ganz oder zeitweise Kontaktverbote oder -beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona-Virus-Pandemie) gelten, ist der öffentliche Zugang zum Rathaus gegebenenfalls eingeschränkt. Die Einsicht für jedermann sowie die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen werden dann zu den vorgenannten Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminabsprache unter Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungsauflagen möglich sein. Für Terminabsprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
02162 101 269 (Frau Meyer)
02162 101 315 (Frau Becher)
02162 101 176 (Frau Gyurós-Neutze)
Planungsinhalte
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich zwischen Josefsring, Freiheitsstraße und Eichenstraße, südöstlich des Viersener Innenstadtbereichs liegend, und wird derzeit von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 71 „Umfeld Josefskirche/ Realschule“ in Viersen, rechtskräftig seit dem 20.10.2011, umfasst. Der Geltungsbereich misst ca. 0,6 ha. Mit dem zurzeit geltenden Bebauungsplan wurde insbesondere die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Vervollständigung des Innerstädtischen Erschließungsrings (IER) zu schaffen. Darüber hinaus sollten zugleich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Ergänzungen im Verlauf des Josefsrings und die hierdurch entstandenen Anschlussbereiche geschaffen werden.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Städtebauliches Ziel
Für den Streckenverlauf des IER wurde im Jahr 2020 eine städtebauliche Studie erstellt, die sich mit den potenziellen baulichen Entwicklungsmöglichkeiten beschäftigte. In den Fokus wurden die im Zuge des Straßenneubaus entstandenen, weitestgehend ungefassten Randbereiche und deren städtebauliche Einbindung gestellt. Für die Inselfläche zwischen Josefsring, Freiheitsstraße und Eichenstraße stellte die Studie bereits beispielhaft eine bauliche Entwicklung für „Junge Wohnkonzepte“ dar.
Auf Grundlage der Studie erfolgte zwischenzeitlich eine weitgehende planerische Konkretisierung durch die städtische Tochtergesellschaft VAB mit der Absicht, die unbebauten Freiflächen für die aktuellen Wohnraumbedarfe und die vorgesehene Mischnutzung zu entwickeln.
Hierfür wurde ein Bauprojekt mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept entwickelt, das mit einer Reihe von kompakten Wohnungstypen ausgestattet ist. Die Wohnungen werden eine Größe zwischen 35 und 65 m² Wohnfläche aufweisen und so ein breites Spektrum von Starter- oder Seniorenwohnungen bis hin zu Wohngruppen für gemeinschaftliches Wohnen anbieten. Alle Wohnungen sind barrierefrei ausgestaltet sowie barrierefrei erschlossen. Neben der Schaffung von innerstädtischem Wohnraum sowohl für jüngere als auch ältere Bevölkerungsschichten (sog. Starter- und Seniorenwohnungen) soll das Nutzungsspektrum durch einen Restaurantbetrieb, Büroflächen (Co-Working-Space) und einem weiteren multifunktionalen Gemeinschaftsraum in der Erdgeschosszone ergänzt werden.
Für die Realisierung der aktuellen planerischen Zielsetzungen ist daher eine entsprechende Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen erforderlich.
Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.
Verfahren
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen für ein Verfahren gemäß § 13a BauGB erfüllt sind, kann die Erstellung des Bebauungsplanes im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs.1 BauGB abgesehen. Unbeachtlich dessen werden alle umweltrelevanten Faktoren und Aspekte während der Planaufstellung berücksichtigt und in das Planverfahren einbezogen.