Bebauungsplan Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ in Viersen-Süchteln

Stand des Bauleitplanverfahrens:

  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ in Viersen-Süchteln vom 11.02.2025
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 11.02.2025

 

Zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele des Bebauungsplanes sind die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit 

vom 17.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 

im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

  • montags bis donnerstags von 08 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
  • freitags von 08 bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Für Absprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

  • 02162 101-315           (Frau Becher)
  • 02162 101-176           (Frau Gyurós-Neutze)
  • 02162 101-3903         (Frau Erbes)

 

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Äußerungen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 11.03.2025.

Planungsinhalte

Lage des Plangebietes 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ befindet sich in der Gemarkung Süchteln, im Süden des Ortsteils Sittard, gelegen zwischen den beiden Stadtteilen Viersen und Süchteln. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und grenzt im Norden und Osten an die rückwärtigen Gartenflächen der Wohnbebauung an der Straße ‚Auf dem Baer‘, die vor allem durch Einfamilienhäuser geprägt ist. Im Südwesten grenzt das Plangebiet an die Grundstücke, die von der Rheinstraße erschlossen werden. Im Süden und Südosten liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,80 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 62 und 58, Flur 69 der Gemarkung Süchteln. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (01_Geltungsbereich BP 389).

Ziel und Zweck der Planung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ gefasst, mit dem Ziel einer maßvollen Arrondierung von bestehenden Wohnbauflächen im Ortsteil Sittard.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) inklusive der Erstellung eines Umweltberichtes.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargestellt, der Teil der Begründung des Bebauungsplanes wird. 

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Baer“ in Viersen-Süchteln.