Duales Studium

Stadtinspektoranwärter*in - Schwerpunkt Jura (LL.B.)

Allgemeines

Als Stadtinspektoranwärter*in mit juristischem Schwerpunkt bist Du in den unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung tätig und kannst ganz individuell nach deinen Interessen einen Schwerpunkt für deine künftige Arbeit setzen. Als Beamt*in nimmst Du nach dem Studium innerhalb der Verwaltung Fach- und Führungsaufgaben in den verschiedensten Bereichen wahr.

Du lernst die theoretischen Vorgaben aus der Hochschule wie Rechtsvorschriften und Gesetze zu verstehen und in der Praxis anzuwenden und lernst vor allem den serviceorientierten Umgang mit den Bürger*innen unserer Stadt.

Schon in der Ausbildungszeit kümmerst Du dich wo es geht eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst um die Angelegenheiten von Bürger*innen. Deine Aufgabe besteht beispielsweise darin Anträge zu bearbeiten, dabei Ermessen auszuüben, Bescheide zu erstellen und die Entscheidungen den Bürger*innen zu erläutern. In internen Bereichen wie der Personal- oder Finanzverwaltung kümmerst Du dich um alle Belange der Kommune, damit diese funktionsfähig ist. Personalauswahl, Gehaltszahlungen, Haushaltsaufstellung, Gebührenrechnung, all das sind Aufgaben die ebenfalls bei der Stadt erfüllt werden müssen.

Einstellungstermin

01. September

Ausbildungsdauer

3 Jahre Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Stadtinspektoranwärter*in mit Ernennungsurkunde.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Abitur, Fachhochschulreife oder eine andere gleichwertige Qualifikation
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der EU
  • Es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG NRW). Ausnahmen für Schwerbehinderte, Soldaten auf Zeit und Personen mit Kinderbetreuungszeiten
  • Gesundheitliche Eignung zur Einstellung in das Beamtenverhältnis
  • Einwandfreies Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische und praktische Ausbildungsphasen wechseln sich im Blockmodell während der dreijährigen Ausbildungszeit ab.

Theoretische Ausbildung:

Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), Abteilung Duisburg (Wuhanstraße 13, 47051 Duisburg)

Die Ausbildung endet mit Ablegen der Laufbahnprüfung bei der HSPV NRW

Hinweise zu den Studieninhalten findest Du unter: Schwerpunkt Jura (LL.B.) 

Praktische Ausbildung

Während der praktischen Ausbildung werden fünf unterschiedliche Bereiche der Stadtverwaltung Viersen durchlaufen (Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Leistungsverwaltung, Ordnungsverwaltung).

Ausbilder*innen

Ausbildungsleiterin Julia Rüland sowie geschulte Prüfer*innen und bestellte Ausbilder*innen in den einzelnen Praxisabschnitten.

Verdienst während der Ausbildung

Grundbetragca. 1.405,68 €
ggf. Familienzuschlagca. 130,00 €

Zzgl. 6,65 € vermögenswirksame Leistungen

Nach der Ausbildung

Es erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mit der Ernennung zur*zum Stadtinspektor*in. Es folgt eine 3-jährige Probezeit, der sich grundsätzlich die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anschließt.

Als Stadtinspektor*in startest Du nach der Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 mit dem 1. Einsteigsamt in der Besoldungsgruppe A 9, deine Einstiegsbesoldung liegt bei 2.953,03 €. Wenn Du schon verheiratet bist oder Kinder hast, erhältst Du zudem noch einen Familienzuschlag.

Stadtinspektoranwärter*in - Schwerpunkt BWL (B.A.)

Allgemeines

Als Stadtinspektoranwärter*in mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt bist Du in den unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung tätig. Einen Schwerpunkt bildet hierbei der Finanzbereich mit den verschiedenen Aufgabenbereichen wie Haushaltsplanung, Gebührenberechnung, Steuerwesen aber auch Vollstreckung und Kassenwesen. Ebenfalls zum Einsatz kommst Du im Bereich der Örtlichen Rechnungsprüfung oder in den jeweiligen Fachämtern der Verwaltung. Als Beamt*in nimmst Du nach dem Studium innerhalb der Verwaltung Fach- und Führungsaufgaben in den verschiedensten Bereichen wahr.

Du lernst die theoretischen Vorgaben aus der Hochschule wie z.B. Gebührenkalkulation, Kosten- und Leistungsrechnung und Buchführung aber auch Rechtsvorschriften und Gesetze zu verstehen und in der Praxis anzuwenden. Zudem lernst Du vor allem den serviceorientierten Umgang mit den Bürger*innen unserer Stadt.

Schon in der Ausbildungszeit kümmerst Du dich wo es geht eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst um die Angelegenheiten von Bürger*innen. Deine Aufgabe besteht beispielsweise darin Anträge zu bearbeiten, dabei Ermessen auszuüben, Bescheide zu erstellen und die Entscheidungen den Bürger*innen zu erläutern. In internen Bereichen wie der Personal- oder Finanzverwaltung kümmerst Du dich um alle Belange der Kommune, damit diese funktionsfähig ist. Personalauswahl, Gehaltszahlungen, Haushaltsaufstellung, Gebührenrechnung, all das sind Aufgaben die ebenfalls bei der Stadt erfüllt werden müssen.

Einstellungstermin

01. September

Ausbildungsdauer

3 Jahre Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Stadtinspektoranwärter*in mit Ernennungsurkunde.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Abitur, Fachhochschulreife oder eine andere gleichwertige Qualifikation
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der EU
  • Es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG NRW). Ausnahmen für Schwerbehinderte, Soldaten auf Zeit und Personen mit Kinderbetreuungszeiten
  • Gesundheitliche Eignung zur Einstellung in das Beamtenverhältnis
  • Einwandfreies Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische und praktische Ausbildungsphasen wechseln sich im Blockmodell während der dreijährigen Ausbildungszeit ab.

Theoretische Ausbildung:

Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), Abteilung Duisburg (Wuhanstraße 13, 47051 Duisburg)

Die Ausbildung endet mit Ablegen der Laufbahnprüfung bei der HSPV NRW.

Hinweise zu den Studieninhalten findest Du unter: Schwerpunkt BWL (B.A.) 

Praktische Ausbildung

Während der praktischen Ausbildung werden fünf unterschiedliche Bereiche der Stadtverwaltung Viersen durchlaufen (Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Leistungsverwaltung, Ordnungsverwaltung).

Ausbilder*innen

Ausbildungsleiterin Julia Rüland sowie geschulte Prüfer*innen und bestellte Ausbilder*innen in den einzelnen Praxisabschnitten.

Verdienst während der Ausbildung

Grundbetragca. 1.405,68 €
ggf. Familienzuschlagca. 130,00 €

Zzgl. 6,65 € vermögenswirksame Leistungen. 

Nach der Ausbildung

Es erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mit der Ernennung zum*zur Stadtinspektor*in. Es folgt eine 3-jährige Probezeit, der sich grundsätzlich die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anschließt.

Als Stadtinspektor*in startest Du nach der Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 mit dem 1. Einsteigsamt in der Besoldungsgruppe A 9, deine Einstiegsbesoldung liegt bei 2.953,03 €. Wenn Du schon verheiratet bist oder Kinder hast, erhältst Du zudem noch einen Familienzuschlag.

Stadtinspektoranwärter*in - Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (B.A.)

Allgemeines

Als Stadtinspektoranwärter*in mit dem Schwerpunkt Verwaltungsinformatik solltest Du großes Interesse an digitalen Prozessen haben. Du wirst in den unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung tätig und lernst hierbei die städtische IT, den Bereich der Digitalisierung und des Prozessmanagements aber auch einen klassischen Verwaltungsbereich wie z.B. das Ordnungs- oder Sozialamt kennen. Einen vierten Praxisabschnitt absolvierst Du in einer externen Behörde wie z.B. dem kommunalen Rechenzentrum oder bei IT NRW. Hier bist Du frei in der Wahl.

Als Beamt*in nimmst Du nach dem Studium innerhalb der Verwaltung Fach- und Führungsaufgaben in einem der o.g. Bereiche wahr.

Du lernst die theoretischen Vorgaben aus der Hochschule wie die Grundlagen der Informatik, Anwendungsentwicklung und IT-Management zu verstehen und in der Praxis anzuwenden. Auch in den rechtlichen Bereichen wie Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaft wirst Du fit gemacht. Dazu lernst Du vor allem den serviceorientierten Umgang mit den Bürger*innen in unserer Stadt.

Schon in der Ausbildungszeit kümmerst Du dich wo es geht eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst um die Angelegenheiten von Bürger*innen sowie interne Projekte. Deine Aufgabe besteht beispielsweise darin andere Fachämter bei den anstehenden Digitalisierungsprozessen zu unterstützen und sie zu beraten. 

Einstellungstermin

01. September

Ausbildungsdauer

3 Jahre Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Stadtinspektoranwärter*in mit Ernennungsurkunde.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Abitur, Fachhochschulreife oder eine andere gleichwertige Qualifikation
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der EU
  • Es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG NRW). Ausnahmen für Schwerbehinderte, Soldaten auf Zeit und Personen mit Kinderbetreuungszeiten
  • Gesundheitliche Eignung zur Einstellung in das Beamtenverhältnis
  • Einwandfreies Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische und praktische Ausbildungsphasen wechseln sich im Blockmodell während der dreijährigen Ausbildungszeit ab.

Theoretische Ausbildung:

Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), Abteilung Duisburg (Wuhanstraße 13, 47051 Duisburg)

Die Ausbildung endet mit Ablegen der Laufbahnprüfung bei der HSPV NRW

Hinweise zu den Studieninhalten findest Du unter: 

Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (B.A.) 

Praktische Ausbildung

Während der praktischen Ausbildung werden fünf unterschiedliche Bereiche der Stadtverwaltung Viersen durchlaufen (zentrale IT, Digitalisierung und Prozessmanagement, klassische Verwaltung, externes Praktikum).

Ausbilder*innen

Ausbildungsleiterin Julia Rüland sowie geschulte Prüfer*innen und bestellte Ausbilder*innen in den einzelnen Praxisabschnitten.

Verdienst während der Ausbildung

Grundbetragca. 1.405,68 €
ggf. Familienzuschlagca. 130,00 €

Zzgl. 6,65 € vermögenswirksame Leistungen

Nach der Ausbildung

Es erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mit der Ernennung zum*zur Stadtinspektor*in. Es folgt eine 3-jährige Probezeit, der sich grundsätzlich die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anschließt.

Als Stadtinspektor*in startest Du nach der Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 mit dem 1. Einsteigsamt in der Besoldungsgruppe A 9, deine Einstiegsbesoldung liegt bei 2.953,03 €. Wenn Du schon verheiratet bist oder Kinder hast, erhältst Du zudem noch einen Familienzuschlag.

Stadtinspektoranwärter*in - Teilzeitstudiengang

Den Studiengang zum Bachelor of Laws kannst Du auch in verschiedenen Teilzeitmodellen absolvieren, wenn dies für Deine persönliche Lebenssituation besser passt. 

Informationen hierzu vermitteln wir Dir gerne in einem persönlichen Gespräch.