Kinder- und Jugendflohmarkt

22. Juni 2025

Die Stadt Viersen veranstaltet jedes Jahr einen Flohmarkt. Dort dürfen Kinder und Jugendliche ihre "Schätze" verkaufen. Sie müssen mindestens 6 Jahre alt sein und höchstens 17 Jahre. Eltern dürfen sie dabei begleiten. Die Eltern dürfen aber nicht verhandeln. Die Artikel, die verkauft werden, müssen für Kinder geeignet sein. Gewerbetreibende dürfen nicht mitmachen.

Veranstaltungsort (Marktfläche) ist die Fußgängerzone Hauptstraße in Viersen einschließlich des Remigiusplatzes und der Rathausgasse.

Eine Reservierung oder Zuweisung von Standplätzen erfolgt nicht. Es dürfen allerdings nur die Flächen der obengenannten Marktfläche in Anspruch genommen werden. Die in Anspruch zu nehmende Frontlänge je Stand wird auf 4 m begrenzt, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme zu ermöglichen. Es fallen keine Gebühren an. Nicht verkaufte Gegenstände müssen wieder mitgenommen werden.

Bis zu 100.000 Besucher aller Altersklassen aus ganz Nordrhein-Westfalen und aus dem benachbarten Ausland lassen sich die willkommene Gelegenheit zum Feilschen nicht entgehen – kein Wunder: Der Viersener Kinder- und Jugendflohmarkt besteht seit rund 40 Jahren und ist damit der wohl größte und älteste seiner Art in Deutschland.

 

Termin 2025

Der Kinder- und Jugendflohmarkt in der Stadt Viersen findet am 22.06.2025 statt.  

Keine Voranmeldung

Für die Teilnahme an dem Kinder- und Jugendflohmarkt ist keine Standplatzanmeldung nötig. Es werden keine Standplätze im Vorfeld reserviert.

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