Kinder- und Jugendflohmarkt

Die Stadt Viersen veranstaltet jährlich einen Flohmarkt, an dem ausschließlich Kinder (ab 6 Jahre) und Jugendliche bis (17 Jahre) ihre „Schätze“ zum Verkauf anbieten dürfen. Die Begleitung von Eltern und Erziehungsberechtigten ist gestattet, der Verkauf und die Verhandlungen zum Verkauf sollen jedoch den Kindern und Jugendlichen vorbehalten sein. Außerdem ist zu beachten, dass kindgerechte Artikel zum Verkauf angeboten werden. Gewerbetreibende dürfen am Kinder- und Jugendflohmarkt nicht teilnehmen.

Veranstaltungsort (Marktfläche) ist die Fußgängerzone Hauptstraße in Viersen einschließlich des Remigiusplatzes und der Rathausgasse.

Eine Reservierung oder Zuweisung von Standplätzen erfolgt nicht. Es dürfen allerdings nur die Flächen der obengenannten Marktfläche in Anspruch genommen werden. Die in Anspruch zu nehmende Frontlänge je Stand wird auf 4 m begrenzt, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme zu ermöglichen. Es fallen keine Gebühren an, nicht verkaufte Gegenstände müssen wieder mitgenommen werden.

Bis zu 100.000 Besucher aller Altersklassen aus ganz Nordrhein-Westfalen und aus dem benachbarten Ausland lassen sich die willkommene Gelegenheit zum Feilschen nicht entgehen – kein Wunder: Der Viersener Kinder- und Jugendflohmarkt besteht seit rund 40 Jahren und ist damit der wohl größte und älteste seiner Art in Deutschland.

 

Keine Voranmeldung

Für die Teilnahme an dem Kinder- und Jugendflohmarkt ist keine Standplatzanmeldung nötig. Es werden keine Standplätze im Vorfeld reserviert.

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