Lärmaktionsplan

2002 verabschiedete die EU die Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm, die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie. Diese fordert, die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln und in einem zweiten Schritt im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu verringern. Durch die Aufnahme in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG. §§ 47 a-f) wurde sie in deutsches Recht umgesetzt. Zusätzlich trat die 34. Bundesimmissionsschutzverordung (34. BImSchV) in Kraft, durch die die Lärmkartierung genauer geregelt wird. 

Ein Lärmaktionsplan (LAP) ist ein strategischer Plan, auf dessen Grundlage Maßnahmen durchgeführt werden können. Der Lärmaktionsplan wird von Städten und Gemeinden für Bereiche mit hoher Verkehrslärmbelastung aufgestellt. Der Lärmaktionsplan entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen den Bürger. Für die Verwaltung ist er insofern verbindlich, als sie in laufend stattfindenden Planungen die Aussagen des Lärmaktionsplans angemessen zu berücksichtigen hat.

Die strategischen Lärmkarten bilden die Grundlage eines Lärmaktionsplanes. Diese Karten erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, kurz: Lanuv. Die Lärmkarten werden alle fünf Jahre überarbeitet und verfeinert. Mit Hilfe dieser Lärmkarten können besonders lärmbelastete Bereiche ebenso identifiziert werden wie auch ruhige Gebiete, die vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden sollen. Es werden dann Maßnahmen entwickelt, um die stark von Lärm belasteten Bereiche zu entlasten ohne das andere, sensitive Bereiche belastet werden. Dabei geht es vor allem darum, Lärm schon am Entstehungsort zu vermeiden bzw. zu vermindern. Die Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahmen liegt nicht alleine bei der Stadt Viersen, da diese in vielen betroffenen Bereichen nicht Straßenbaulastträger ist. 

Die strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die 4. Runde sind über das Umgebungslärmportal (http://www.umgebungslaerm.nrw.de) einsehbar.

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