Mediterrane Nacht

Feiern unter freiem Himmel

Das Citymanagement der Stadt Viersen und die Dülkener Gastronomie rund um den Alten Markt laden jährlich im Sommer zur Mediterranen Nacht ein. Die Mediterrane Nacht findet immer am Samstag des ersten Augustwochenendes auf dem Alten Markt statt.

Mediterrane Speisen, kulinarische Genüsse und eine vielseitige Auswahl an unterschiedlichen Getränken werden bei diesem Fest angeboten. Musikalisch abgerundet wird der Abend mit südländischen Klängen unter freiem Himmel. 

Das Angebot reicht von Pizza, über Leckeres vom Grill bis hin zu mediterranen Süßspeisen. Auch das Angebot an Getränken kann sich sehen lassen. Wein, Cocktails und Bier ergänzen das kulinarische Angebot. Tanzen ist ausdrücklich erwünscht!

Nächster Termin: 2. August 2025

Zulassungskriterien Mediterrane Nacht

Das Auswahlverfahren über die Zulassung eines sich bewerbenden Standes bei der Mediterranen Nacht richtet sich nach § 70 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Entgeltordnung der Stadt Viersen sowie den Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Stadt Viersen auf öffentlichen Flächen. 

Hierbei sind zwingend der Veranstaltungszweck sowie die örtlichen Gegebenheiten mit einzubeziehen. Durch die Anmeldung wird kein Anspruch auf Zulassung zur Mediterranen Nacht begründet. Über die Zulassung entscheidet die Stadt Viersen. Die schriftliche Rechnung gilt als Zulassungsbestätigung. 

Veranstaltungszweck

Bei der Mediterranen Nacht soll bei einem mediterranen musikalischen Programm den Besuchenden ein möglichst vielseitiges Angebot aus verschiedenen mediterranen Speisen und Getränken geboten werden.

Die Zielsetzung der Mediterranen Nacht ist es, die ortsansässige Gastronomie bzw. die ortsansässigen Betriebe zu präsentieren und damit die lokale Wirtschaft zu fördern. Zur Förderung der lokalen Wirtschaft werden die Standplätze vorrangig an ortsansässige Betriebe vergeben. Daher stellen die lokalen Betriebe den Großteil der Stände bei der Mediterranen Nacht.

Zulassungskriterien

Die Entscheidung über die Zulassung von Ständen trifft die Stadt Viersen als Veranstalterin nach pflichtgemäßen Ermessen.
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Standfläche oder einer bestimmten Lage, Größe oder Beschaffenheit einer Standfläche.

Die Zulassung ist nicht auf Dritte übertragbar und gilt nur für den zugelassenen Stand sowie die zugelassenen Waren oder Leistungen. Es ist untersagt, ohne Genehmigung der Stadt Änderungen am zugelassenen Waren- und Leistungsangebot oder an der zugewiesenen Standfläche vorzunehmen. Bei einem Verstoß ist die Stadt berechtigt, die Standbetreiberin oder den Standbetreiber von der Veranstaltung auch kurzfristig auszuschließen. Schadensersatzansprüche gegen die Stadt können daraus nicht abgeleitet werden; auf Ziff. 8.2. der Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Stadt Viersen wird verwiesen.

Der Veranstaltungscharakter ist durch eine angemessene Aufteilung der Stände zwingend zu gewährleisten. Das Ziel ist es, den Besuchenden ein ausgewogenes, zum Thema der Veranstaltung passendes Angebot zu präsentieren. 

Hierbei ist die folgende Aufteilung der Stände vorgesehen:

  1. Stände mit einem Speiseangebot: circa 50 % der tatsächlichen Stände
  2. Stände mit einem Getränkeangebot: circa 50 % der tatsächlichen Stände

Bei der Platzvergabe wird die örtliche Gastronomie vorrangig entsprechend dem Veranstaltungszweck behandelt. An dieser Stelle ist auf den Veranstaltungszweck zu verweisen, der die Stärkung und Präsentation der lokalen Betriebe vorsieht.

Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als für ein ausgewogenes Gesamtbild der Veranstaltung verkraftbar ist oder Plätze vorhanden sind, wird die Zulassung der Bewerbungen ausschließlich am Veranstaltungszweck, an der Attraktivität des Angebots sowie am Erscheinungsbild beurteilt.

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