Mobil in der Stadt bedeutet aber nicht nur Fuß, Rad und Auto, sondern auch Bus oder Bahn. In Viersen kommt dabei den Bussen eine besondere Bedeutung zu: Durch die zentralen Verknüpfungspunkte an den Busbahnhöfen und Bahnhöfen bilden sie das Rückgrat individueller Mobilität. Der städtische Nahverkehr ist in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) integriert. Schnelle und komfortable Verbindungen im Nahbereich, in das Umland und im Streckennetz der Bahn ermöglichen so eine umweltfreundliche Mobilität.
Die zentralen Planungsgrundlagen zum ÖPNV werden im Nahverkehrsplan für den gesamten Kreis Viersen zusammengestellt. Der vom Kreistag beschlossene Nahverkehrsplan bildet somit die Grundlage für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet. Im Nahverkehrsplan wird ein Rahmen für die Ausgestaltung des Busangebotes entwickelt, der Aussagen zu Mindestanforderungen an Verkehrszeiten, Fahrtenhäufigkeiten sowie Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten enthält. Typische Fragestellungen, die in diesem Rahmen bearbeitet werden sind u.a. folgende:
- Wie weit darf der Weg zur nächsten Haltestelle sein?
- Wie oft soll eine Linie verkehren?
- Wie lange soll eine Linie verkehren? (z.B. in den frühen Morgen- und Abendstunden)
- Wie oft darf zwischen einem Siedlungsbereich und dem Stadtzentrum umgestiegen werden?
Darüber hinaus werden im Nahverkehrsplan Qualitätsstandards für die eingesetzten Fahrzeuge und die Haltestelleninfrastruktur festgelegt. Dabei wird insbesondere auch das Thema der Barrierefreiheit betrachtet.
Der Nahverkehrsplan enthält jedoch keine konkrete Fahrplangestaltung. Ob eine Buslinie beispielsweise zur Minute 11 oder zur Minuten 22 abfährt, wird durch die Verkehrsunternehmen im Rahmen der Betriebsplanung bestimmt und anhand von zahlreichen Faktoren (wie etwa der Minimierung des Fahrzeugbedarfs, der Gewährleistung von Anschlussverbindungen oder des Straßenverkehrsaufkommens).
Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die zukünftige Vergabe der Bus- und Straßenverkehre im Kreis Viersen nach der aktuellen EU-Verordnung. Entsprechend der räumlichen und verkehrlichen Entwicklung sind Nahverkehrspläne regelmäßig fortzuschreiben. Diesen Prozess hat der Kreis Viersen begonnen und wird seinen Nahverkehrsplan bis Ende 2017 aktualisieren.