Menschen, die bei der Stadt Viersen Ausweisdokumente beantragen, müssen ab sofort kein biometrisches Passfoto mehr ins Service-Center im Stadthaus, Rathausmarkt 1, mitbringen. Dessen Anfertigung übernimmt dort auf Wunsch das neu angeschaffte Selbstbedienungsterminal mit integrierter Foto-Funktion. Zusätzlich erfasst der Automat die Fingerabdrücke und die Unterschrift, die für die Ausweisdokumente benötigt werden.
Wer den neuen Service in Kombination mit der Neubeantragung eines Personalausweises nutzen will, muss dies im Serviceportal der städtischen Internetseite über die Schaltfläche „Online-Terminvergabe“ anmelden. Unter dem Reiter „FB 10/III – Service-Center“ findet sich dort im Untermenü „Personalausweis/Reisepass“ der Menüpunkt „Personalausweis beantragen (Lichtbild wird für 7 Euro zusätzlich über das Selbstbedienungsterminal angefertigt)“.
Am Selbstbedienungsterminal lässt sich die Menüführung wahlweise auf die Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch oder Türkisch einstellen. Das System führt dann in der gewählten Sprache durch den Erfassungsprozess für Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift. Die so erfassten Daten können die Mitarbeitenden des Service-Centers anschließend von ihren Bedienplätzen aus digital abrufen und direkt weiterverarbeiten. Die Kosten für die Datenerfassung von 7 Euro werden zusammen mit den Verwaltungsgebühren über einen Kassenautomaten abgerechnet und können vorzugsweise bargeldlos aber auch in bar bezahlt werden.
Die Selbstbedienungsterminals sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert. Die Daten werden anonymisiert und ohne Verknüpfung mit persönlichen Angaben unter einer Identnummer erfasst sowie verschlüsselt gespeichert und übertragen. Nach dem Abruf durch die städtischen Mitarbeitenden werden die Informationen nach drei Stunden gelöscht.
Mit der Einführung des Selbstbedienungsterminals bereitet sich die Stadt auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen zum 1. Mai 2025 vor. Ab dann werden Fotos für Pässe und Personalausweise nur noch in digitaler Form akzeptiert. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen.
Wer das Terminal nicht nutzen will, kann weiterhin biometrische Passbilder in einem Fotostudio anfertigen lassen und bis April 2025 zum vereinbarten Termin mitbringen. Nach dem Stichtag 1. Mai 2025 ist die Anfertigung durch ein Fotostudio nur noch zulässig, wenn der dort die Möglichkeit besteht, das Passbild mittels sicherer Verbindung digital an das Service-Center zu übermitteln. In diesem Fall werden die übrigen biometrischen Daten, also Unterschrift und Fingerabdrücke, am Bedienplatz vor Ort erfasst.