Die Stadt Viersen hat die Regelungen für den Fahrradverkehr auf der Lindenstraße ab Busbahnhof bis zur Freiheitsstraße überarbeitet. Anpassungen gibt es auch für die weitere Strecke auf Alter Bruchstraße und Krefelder Straße bis zum Kreisverkehr Antwerpener Platz.
Bürgermeisterin Sabine Anemüller sagte, durch die Überarbeitung der Regelungen nehme die Stadtverwaltung die Anregungen und Hinweise auf, die nach der Änderung im März eingegangen seien. Neben Anpassungen bei der Möglichkeit, mit dem Rad abseits der Fahrbahn zu fahren, sollen die Informationen rund um die Änderungen verbessert werden. Die angestrebten Maßnahmen werden schnellstmöglich umgesetzt. Sie sollen zudem als Vorbild für anstehende weitere Anpassungen dienen.
Sabine Anemüller: „Wir nehmen die Reaktionen der Menschen ernst. Durch die Nachbesserungen wollen wir erreichen, dass die rechtlichen Vorgaben und die Wünsche der Betroffenen so weit wie möglich miteinander in Einklang gebracht werden. Dabei gehen wir über das erforderliche Maß hinaus und erlauben Radverkehr auch dort wieder, wo es nach Recht und Gesetz nicht erforderlich wäre. Durch zusätzliche Informationen soll Verständnis für die Maßnahmen geschaffen werden.“
Die Umsetzung erfolge schrittweise, sagte die Bürgermeisterin. Sie bitte hier um Verständnis, dass bestimmte Arbeiten Vorlaufzeiten erforderten. So müssten Hinweistafeln zunächst gestaltet und als Einzelstücke produziert werden. Bei der Aufbringung von Piktogrammen müsse die Stadt auf Dienstleistungen zurückgreifen, die nicht sofort bereitstünden.
Die wichtigste Anpassung betrifft die Lindenstraße zwischen Busbahnhof und Freiheitsstraße. In Fahrtrichtung Freiheitsstraße darf bis zur Burgstraße mit dem Rad auf dem linksseitigen Gehweg gefahren werden. Dabei haben Menschen, die zu Fuß gehen, Vorrang. Radfahrende müssen Rücksicht nehmen und dürfen den Weg nur im Schritttempo nutzen.
Ab der Burgstraße wird der Radverkehr über eine neue Ableitung auf die links verlaufende Nebenfahrbahn der Lindenstraße geführt. Von dort geht es bis zur Kreuzung mit der Freiheitsstraße. Wer von hier aus mit dem Rad weiter Richtung Antwerpener Platz stadtauswärts fahren will, muss die Kreuzung an den ampelgesicherten Furten überqueren. Ab der Freiheitsstraße geht es dann ausschließlich auf der Fahrbahn weiter.
Für den Weg links von der Lindenstraße besteht keine Benutzungspflicht. Mit dem Rad darf also auf der Fahrbahn gefahren werden. Der Autoverkehr muss die Abstandsregeln beim Überholen einhalten und nötigenfalls auf Überholvorgänge verzichten.
In stadteinwärtige Richtung darf ab dem Antwerpener Platz bis zur Einmündung An den schwarzen Pfählen der noch erkennbare Radweg genutzt werden. Es handelt sich hier um einen sogenannten Angebotsradweg. Auch hier gilt: Der Radweg kann, muss aber nicht benutzt werden. Der Radverkehr darf auf der Fahrbahn fahren.
Von der Einmündung An den schwarzen Pfählen bis zur Freiheitsstraße ist der Gehweg zur Nutzung durch den Radverkehr freigegeben. Hier gilt dann Schritttempo und besondere Rücksicht auf den vorrangigen Fußverkehr. Alternativ darf mit dem Rad die Fahrbahn genutzt werden.
Ab der Kreuzung Freiheitsstraße besteht das Angebot an den Radverkehr, zunächst die Nebenfahrbahn bis zur Burgstraße und dann den Angebotsradweg bis zum Busbahnhof zu nutzen. Die Wege rund um den Busbahnhof bleiben für den Radverkehr tabu. Wer Richtung Stadthaus/Rathausmarkt will, muss über die Wege durch den Park radeln.
Die Beschilderung wird kurzfristig angepasst. Die neue Ableitung im Bereich der Burgstraße ist baulich weitgehend fertiggestellt und soll spätestens am Mittwochmorgen freigegeben werden.
Ergänzend zu der angepassten Beschilderung werden Hinweistafeln produziert und schnellstmöglich aufgestellt. Um zu verdeutlichen, dass der Radverkehr zwischen Busbahnhof und Antwerpener Platz in beiden Richtungen die Fahrbahn nutzen darf, soll außerdem eine Piktogrammkette markiert werden. Dazu werden am jeweils rechten Fahrbahnrand im Abstand von 50 Metern Fahrrad-Sinnbilder auf dem Boden aufgebracht. Das wird voraussichtlich Anfang Mai umgesetzt. Ebenfalls kurzfristig wird die Stadt ausführliche Informationen zu den Regelungen auf ihrer Internetseite www.viersen.de bereitstellen.
Grundlage der jetzigen Anpassungen sind die Veränderungen vom März. Diese waren und sind unter Beachtung der gegebenen Verkehrssituation und der fachlichen Einschätzung zur Verkehrssicherheit erfolgt. Hintergrund war die rechtlich geforderte Überprüfung, ob die Anordnung einer Benutzungspflicht für Radwege zulässig ist.
Die Anpassungen haben vorübergehenden Charakter. Wenn die Radverkehrsführung auf der Freiheitsstraße angepasst wird, soll die Führung auf der Lindenstraße nochmals überarbeitet werden. Ein genauer Zeitplan dafür steht noch nicht fest.
Bürgermeisterin Sabine Anemüller abschließend: „Grundsätzlich dürfen Auto- und Radverkehr auf innerstädtischen Straßen die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen. Mit der weitestmöglichen Freigabe von Gehwegen und den Angebotsradwegen in diesem konkreten Bereich bieten wir Menschen, die sich mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn nicht sicher fühlen, eine Möglichkeit, ihr Ziel ohne Angst zu erreichen.“