Ausweis: Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht

Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind/ist.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

Terminvereinbarung nötig

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Die Terminvergabe findet online statt. 

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe

Voraussetzungen

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • ein Nachweis über die Immobilität, z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Nach Prüfung des Antrages wird Ihnen die Befreiung von der Ausweispflicht schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
  • Mit dieser Bestätigung kann keine Auslandsreise (auch nicht in Begleitung) durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de