Bauberatung

Je nachdem, ob Ihr Grundstück in einem Neubaugebiet, in einem gewachsenen Stadtteil oder im ländlichen Bereich liegt, kann der Weg vom Bauwunsch zum gebauten Haus unterschiedlich sein.

Die maßgeblichen Regelungen zur grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstückes finden sich im Baugesetzbuch sowie in den von der Stadt erstellten Bebauungsplänen oder Satzungen. Ob für einen Bau überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen bei der Beantragung einzureichen sind, regelt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Wir empfehlen, vor der Erstellung der endgültigen Pläne für ein Bauvorhaben eine Bauberatung wahrzunehmen.

In einem solchen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zur grundsätzlichen Bebaubarkeit von Grundstücken und zu Fragen der Antragstellung. Oft kann vorab schon geklärt werden, ob die Planung baurechtlich zulässig ist oder ob umgeplant werden muss, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird.

Planungen für Ihr Vorhaben dürfen wir nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung der entwurfsverfassenden Person, die von Ihnen beauftragt wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine verbindliche Klärung Ihres Vorhabens erst im Antragsverfahren möglich ist.

Öffnungszeiten und Kontakt

Die Bauberatung im Fachbereich Bauordnung, landläufig auch als "Bauamt" bezeichnet, erfolgt Montags und Mittwochs in der Zeit von 9 Uhr bis 12:30 Uhr telefonisch und persönlich, wobei telefonische Auskünfte erfahrungsgemäß nur zu kleineren Frage- oder Problemstellungen beantwortet werden können.

Für eine persönliche Beratung – auch außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten -  im Technischen Rathaus empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung mit dem/der zuständigen Ansprechpartner*in. Sofern Sie ohne Terminvereinbarung die Bauberatung aufsuchen, müssen Sie mit entsprechenden Wartezeiten rechnen.

Auch schriftliche Anfragen (z.B. per Mail) nehmen wir entgegen. Bitte geben Sie neben Ihrer Frage- bzw. Problemstellung unter Nennung des betreffenden Grundstückes (Anschrift sowie Gemarkung, Flur und Flurstück) auch Ihre Kontaktdaten (Rufnummer) an, sodass wir Sie sowohl telefonisch als auch schriftlich kontaktieren können. 

Erforderliche Unterlagen

Sofern Sie dem Angebot der persönlichen Bauberatung nachkommen, bitten wir Sie, vorhandene Unterlagen zu Ihren geplanten Maßnahmen mitzubringen. Als Unterlagen kommen beispielsweise

  • skizzenhafte Entwürfe oder Zeichnungen, 
  • Lagepläne,
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten),
  • Fotos oder
  • bereits bestehende Baugenehmigungen (vor allem für geplante Nutzungsänderungen)

in Betracht. 

Fehlen Ihnen die Unterlagen zu bestehenden Baugenehmigungen, können Sie im Rahmen einer Akteneinsicht die erforderlichen Genehmigungsunterlagen bei uns beantragen. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung Bauaktenauskunft.

Außerdem bitten wir Sie, zu Ihrem persönlichen Beratungstermin ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen. Sofern Ihre Frage- bzw. Problemstellungen datenschutzrechtliche Aspekte berühren, kann die Vorlage eines Eigentümernachweises oder einer Vollmacht des/der Eigentümer*in erforderlich sein.

Hinweis:
In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in Rahmen einer Bauberatung nicht abschließend geklärt werden kann, wird das Stellen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Der/die zuständige Mitarbeiter*in kann dann die baurechtliche Zulässigkeit genau und „in Ruhe" prüfen.

Antrag schon gestellt?

Haben Sie bereits für Ihr Vorhaben einen Antrag (Antrag auf Vorbescheid, Bauantrag, oder anderes) gestellt und eine Eingangsbestätigung erhalten, dann wenden Sie sich bitte direkt an den/die für Ihr Vorhaben zuständige*n Mitarbeiter*in.