Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen

Sofern Sie ein berechtigtes Interesse gemäß Landesbauordnung NRW darlegen, können Sie die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Hier erhalten Sie Auskunft darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.  Sofern auch eine Auskunft über Baulasten zu Gunsten eines Grundstückes gewünscht wird, ist dies zusätzlich anzugeben.

Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb, da der oder die Erwerber*in erfahren kann, ob und ggf. welche Baubeschränkungen auf dem Grundstück liegen, die im Grundbuch nicht eingetragen sind.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist ein Eigentumsnachweis.
Sofern Sie selbst nicht Eigentümer*in des Grundstückes sind, zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Grundstückeigentümers oder der Grundstückseigentümerin bzw. ein Maklerauftrag.

Gebührenrahmen

  • Auskunftserteilung je belastetem Grundstück: 50,00€

  • Auskunftserteilung je unbelastetem Grundstück: 30,00€

Prozess

Die Auskunft kann schriftlich oder per Mail an baulasten@viersen.de unter Angabe der genauen Lage (postalische Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie der eigenen Adressdaten für den Gebührenbescheid angefordert werden.

 

Sprechzeiten
Montags und Mittwochs, 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung
Telefonische Auskünfte sind generell auch nur zu diesen Öffnungszeiten möglich!