Vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, sind die Unternehmer verpflichtet, bei der zuständigen Behörde Anordnungen einzuholen. Diese Anordnungen betreffen die Absperrung und Kenntlichmachung der Arbeitsstellen. Die Anordnungen umfassen die Beschränkungen und Regelungen des Verkehrs, auch bei teilweiser Straßensperrung, sowie die Kennzeichnung gesperrter Straßen und Umleitungen. Die Unternehmer sind verpflichtet, diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.
Bei Straßen, die als Vorfahrtstraßen oder als Umleitungen gekennzeichnet sind, ist für Baumaßnahmen, die die Fahrbahn einengen, die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Der Antrag ist der Straßenverkehrsbehörde mindestens 14 Tage im Voraus vorzulegen. Zusätzlich sind gegebenenfalls Genehmigungen für die Aufstellung von Kranen, Gerüsten, Containern u. ä. einzuholen, soweit der Verkehrsraum genutzt wird. Ort, Zeitraum und Nutzungsart müssen dabei angegeben werden. In manchen Fällen ist auch eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt - Sondernutzung einzuholen.
Der Antrag kann bei der Stadt Viersen online, persönlich oder schriftlich gestellt werden.
Fristen
Die Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahmen zu stellen.