Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen

Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Gebührenservice zuständig.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Befreiung und zum Antragsverfahren sowie Antragsvordrucke finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Zusatzinformationen

Antragsvordrucke sind auch hier erhältlich:
Service-Center Viersen
Rathausmarkt 1, 41747 Viersen

Wenn Sie nur Kopien der benötigten Unterlagen einreichen möchten, können Sie den ausgefüllten Antrag mit den Kopien im Service-Center abgeben und die Original-Dokumente vorlegen.

Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Voraussetzungen

  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder empfangen Blindenhilfe.