Falschparken
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Verbotenes Parken ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld belegt werden kann.
Sie haben eine schriftliche Verwarnung aufgrund eines Parkstoßes erhalten. Wenn Sie einverstanden sind, überweisen Sie bitte das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche mit dem Aktenzeichen. Die Zahlung macht die Verwarnung gültig und weitere Einwände werden nicht berücksichtigt. Das Verfahren endet mit der Zahlung.
Falls keine Zahlung erfolgt, erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Anhörbogen per Post. Sie haben dann die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Weitere Details finden Sie auf dem Anhörbogen.
Hinweis: Hierfür kann es je nach Art des Verkehrsverstoßes Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt geben.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Im Stadtgebiet Viersen wird der Verkehr von einem städtischen Radarwagen überwacht.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung mit einem Zahlschein. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr führen zu einem Bußgeldverfahren. In diesem Fall erhalten Sie einen Anhörungsbogen, den Sie innerhalb einer Woche zurücksenden müssen, mit den Angaben zum tatsächlichen Fahrer (auch wenn Sie selbst gefahren sind).
Eine Überschreitung von mehr als 21 km/h wird mit einem Punkteeintrag im Verkehrszentralregister geahndet. Bitte warten Sie auf den schriftlichen Bescheid und verzichten Sie auf telefonische oder persönliche Anfragen.
Weitere Informationen zum Punkteeintrag finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Bußgeld bezahlen
Diese Verwarnungen werden per einfacher Post einmalig verschickt. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung mit Angabe des Akten- oder Kassenzeichens.
Wenn eine Verwarnung nicht wirksam ist oder es sich nicht um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, leitet die städtische Bußgeldstelle das förmliche Bußgeldverfahren ein. Dies beinhaltet strengere gesetzliche Anforderungen wie Fristen für Einsprüche und Zustellungsvorschriften.
Weitere Informationen zur Zahlung oder für den Fall, dass Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind und Einspruch einlegen möchten, finden Sie auf der Rückseite des Bescheids.
Anhörung übers Internet
Das Anhörungsschreiben bietet die Möglichkeit, sich zu einem Verkehrsverstoß zu äußern, bevor ein Verwarngeld erhoben wird. Anstatt den Bogen per Post zurückzuschicken, erfolgt dies nun online, was Zeit und Kosten spart.
Die Stadt sendet automatisch eine Kennung und ein Passwort mit, um sich in einem Online-Portal anzumelden. Hier sind möglicherweise zusätzliche Details zum Verstoß verfügbar, wie z.B. weitere Fotos. Im Online-Portal kann direkt eine Stellungnahme zum Vorwurf eingegeben und verschlüsselt übermittelt werden. Weitere Erläuterungen zum Verfahren finden sich auf dem schriftlichen Anhörungsbogen.
Wer ein schriftliches Verwarnungsticket erhalten hat und es innerhalb einer Woche bezahlt hat, erhält keinen Anhörungsbogen. Die Verwarnung wird dann mit der Zahlung wirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.