Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses ist nur schriftlich möglich. Bitte nutzen Sie den untenstehenden Vordruck.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an standesamt@viersen.de oder zu folgenden telefonischen Service-Zeiten persönlich an die Mitarbeitenden:

Montags bis Mittwochs von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
Dienstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Wenn Sie deutsche/r Staatsangehörige*r sind, brauchen Sie für eine Heirat im Ausland in der Regel ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dabei prüft das Standesamt, ob Sie nach deutschem Recht die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllen, also ob Sie z.B. ledig oder rechtskräftig geschieden sind.
Das Ehefähigkeitszeugnis können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Wenn Sie beide Deutsche sind, reicht die Beantragung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses aus.
Leben Sie im Ausland, erfolgt die Beantragung beim Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminabsprache
Montags - Donnerstags: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitags geschlossen.