Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Dann können Sie sich über die wichtigsten Formalitäten hier informieren.
Terminfindung
Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, können Sie einen Termin vorab reservieren.
Eheschließungen finden grundsätzlich mittwochs bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr
sowie Donnerstagnachmittag in der Zeit von 14:30 bis 16 Uhr statt.
An bestimmten Samstagen können Sie (um 10, 10:45, 11:30 oder 12:15 Uhr) ebenfalls heiraten.
14. | September |
12. | Oktober |
9. | November |
7., 14., 21. | Dezember |
22. | März |
26. | April |
10., 24. | Mai |
7., 14., 28. | Juni |
12., 26. | Juli |
9., 16., 23. | August |
6., 13., 20. | September |
11., 18. | Oktober |
8. | November |
6., 13. | Dezember |
An diesen Samstagsterminen fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 75 Euro an.
Eheschließungen an Sonn- und Feiertagen sind nicht möglich.
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.
Voraussetzung: Mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein.
Anmeldungen zur Eheschließung erfolgen grundsätzlich schriftlich. Den Vordruck für die schriftliche Anmeldung finden Sie am Ende dieser Seite.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an standesamt@viersen.de oder unsere Mitarbeitenden am Ende dieser Seite.
Die Anmeldung muss immer bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk zumindest einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat, unabhängig davon, wo Sie später Ihre Ehe schließen möchten.
Sollten Sie also beide keinen Wohnsitz in Viersen haben und trotzdem gerne hier heiraten wollen, melden Sie Ihre beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes an. Nach erfolgter Anmeldung werden uns die Unterlagen vom Anmeldestandesamt zugeschickt.
Sie erhalten dann von uns einen Gebührenbescheid sowie Ihre Terminbestätigung.
Vorzulegende Unterlagen:
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden für die Prüfung der Ehevoraussetzungen ein oder mehrere Dokumente vom Standesamt benötigt.
Wenn Sie
- beide die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
- volljährig und kinderlos sind und noch nie verheiratet waren,
- beide in Viersen geboren wurden,
- beide in Viersen wohnen,
benötigen Sie zur Anmeldung nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Für die schriftliche Anmeldung legen Sie den Unterlagen bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses bei.
Wenn Sie
- in einer anderen deutschen Stadt geboren wurden,
besorgen Sie sich bitte beim dortigen Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
- im Ausland geboren wurden, aber Deutscher sind,
benötigen wir die Geburtsurkunde im Original sowie eine dazugehörige Übersetzung eines/einer ermächtigten Übersetzers/Übersetzerin.
Aussiedler*innen oder Vertriebene erkundigen sich bitte vorher bei uns, ob noch zusätzlich die Vorlage namensrechtlicher Erklärungen oder ähnliches erforderlich ist.
- nicht in Viersen gemeldet sind,
brauchen wir zusätzlich noch eine erweiterte Meldeauskunft mit eingetragenem Familienstand.
Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
Wenn Sie
- geschieden sind
- einer oder beide ausländische Staatsangehörige sind,
müssen Sie andere oder weitere Unterlagen vorlegen. Hier sind auch länderspezifische Voraussetzungen zu beachten oder es muss je nach Einzelfall sogar ein Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eingeleitet werden.
Deshalb bitten wir Sie, sich in diesen Fällen telefonisch oder per Mail an standesamt@viersen.de mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir eine vollständige und zuverlässige Beratung gewährleisten.
Erst wenn Sie alle benötigten Dokumente zusammen haben, macht es Sinn, die Unterlagen zu übersenden, denn nur dann können wir verbindlich prüfen, ob Sie die Ehevoraussetzungen erfüllen und Ihnen in diesem Fall eine verbindliche Terminzusage machen oder die Dokumente dem Oberlandesgericht zuschicken.
Über das Onlineformular Selbstauskunft können Sie uns freiwillige Angaben für eine persönliche gestaltete Rede, zu Ihren Treuzeugen*innen bzw. für Ihren schönsten Tag geben.
Gebühren:
Die Höhe der Gebühren bestimmt jede Kommune selbst. Es kann daher zu Abweichungen auch zwischen benachbarten Gemeinden kommen. In Viersen bezahlen Sie zurzeit folgende Beträge:
- Anmeldung der Eheschließung 45 Euro
- Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung 75 Euro
- Eheschließung von außerhalb 45 Euro
- Eheurkunde 12 Euro
- Versicherungen an Eides statt 25 Euro
- Erklärung zur Namensführung (außer erstmaliger Bestimmung Ehename) 25 Euro
Im Einzelfall können höhere Gebühren anfallen, zum Beispiel für das Oberlandesgericht in Düsseldorf anlässlich eines erforderlichen Befreiungsverfahrens. Gerne beraten wir Sie dazu im Einzelfall.
Die Gebühren sind umgehend nach der Anmeldung auf das Konto der Stadt Viersen zu entrichten. Hierzu erhalten Sie einen Gebührenbescheid/Email.
Räumlichkeiten
Das Trauzimmer
Die Eheschließungen finden grundsätzlich in unserem stilvoll eingerichteten Trauzimmer im Ortsteil Dülken, Verwaltungsgebäude II, Theodor-Frings-Allee 22, statt.
Das Trauzimmer ist durch einen Aufzug auch für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer problemlos erreichbar. Das Trauzimmer bietet Platz für maximal 25 Personen (inklusive Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf und Kindern).
Bitte beachten Sie: Hunde haben zum Verwaltungsgebäude keinen Zutritt!
Weisheitssaal der Narrenmühle
Trauungen im Weisheitssaal der Narrenmühle im Ortsteil Dülken, Rheindahlener Straße 43 können nach individueller Absprache (freitags nachmittags sowie samstags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr) stattfinden.
Die Höchstzahl der dort zugelassenen Gäste beträgt aufgrund der besonderen baulichen Gegebenheit 8 Personen.
Bitte beachten Sie, dass die Räumlichkeit in der Narrenmühle nicht barrierefrei und nur über eine steile Treppe zu erreichen ist.
Kontakt zur Narrenmühle können Paare über deren Kontaktformular aufnehmen.
Das Standesamt wird die Trauung zum Wunschtermin durchführen, sofern die Ehevoraussetzungen erfüllt sind und vorab eine Terminbestätigung der Narrenakademie vorgelegt wird. Dafür sind zusätzliche Gebühren in Höhe von 150 € zu entrichten.
Die Zeremonie
Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Auf keinen Fall vergessen dürfen Sie als Brautpaar Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass! Wenn Sie Ringe tauschen möchten, sollten auch diese nicht fehlen.
Sie werden dann ins Trauzimmer gebeten, die eigentliche Eheschließung beginnt. Nach altem Brauch richten wir nun einige persönliche Worte an Sie.
Das Ja- Wort
Nach der Ansprache wird es dann ernst mit dem Ja- Wort. Die Ehe wird geschlossen, wenn die Brautleute die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, mit „Ja“ beantworten. Mit dem zweiten Ja-Wort ist eine gültige Ehe zustande gekommen. Dann wird festgestellt, „dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.“ Wenn Sie möchten, können Sie im Anschluss Ihre Ringe tauschen und sich dann vielleicht sogar noch einen Hochzeitskuss geben.
Unterschrift
Sodann wird Ihnen die Niederschrift über die Eheschließung mit Ihren persönlichen Daten und der gewünschten Namensführung vorgelesen. Diese wird im Anschluss von Ihnen und, falls vorhanden, Ihren Trauzeugen unterschrieben. Verheiratet sind Sie allerdings schon vor der Unterschrift! Ihnen wird nun Ihre Eheurkunde überreicht.
Wichtiger Hinweis zum Schluss
Das Werfen oder Streuen von Blütenblättern, Reis, Papier oder Ähnlichem in und vor dem Standesamt ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Beratung Eheschließung und Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
Über das nachfolgende Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, uns bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu kontaktieren.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, alle Formalitäten rechtzeitig und vollständig zu erledigen.
Nutzen Sie die Anfragefunktion, um individuelle Auskünfte zu erhalten oder Unsicherheiten zu klären.
Freiwillige Selbstauskunft
Freiwillige Angaben zur persönlichen Gestaltung der Hochzeitsrede
Um die Hochzeitsrede so persönlich und einzigartig wie möglich zu gestalten, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, uns einige Informationen mitzuteilen. Die Angaben in diesem Formular sind vollkommen freiwillig. Sie können so viele oder so wenige Details angeben, wie Sie möchten. Jede Anekdote, besondere Erinnerung oder persönliche Information trägt dazu bei Ihre Rede zu gestalten.
Prozess
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Weiterführende Informationen
Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Terminabsprache
Montag bis Donnerstag: 8 – 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14 – 18 Uhr
Freitag geschlossen.